Freitag, 11. Dezember 2015

Stellungnahme zum Vorgehen der Polizei bei der Räumung des besetzten Hauses im Frankfurter Nordend am 10.12. - Kritik an massiver und unnötiger Polizeigewalt


Gestern, am 10.12, wurde im Nordend von Aktivisten aus dem Umfeld von Flüchtlingsunterstützungsgruppe „Project Shelter“ ein Haus besetzt. Im Anschluss an die Demonstration „Gleiche Rechte für alle“ fand sich eine größere Menschenmenge vor Ort ein.
Die politischen Beweggründe des Protests sind bei „Project Shelter“ und in diversen Frankfurter Zeitungen nachzulesen, wir wollen uns in unserer kurzen Stellungnahme auf die Vorkommnisse vor während und nach der Räumung des Hauses durch Einheiten der Polizei konzentrieren.

Der Polizeieinsatz während der Demonstration
Bereits während der durchgehend friedlichen Demonstration war die Polizei mit zahlreichen Zivilbeamten unterwegs. Diese waren dann auch um das besetzte Haus eingesetzt, um die umher stehenden Demonstrationsteilnehmer zu überwachen.
Die Mitglieder unserer Initiative, die sich vor Ort aufhielten, konnten außerdem zahlreiche Schikane-Maßnahmen der Polizei beobachten. So wurde beispielsweise ein Flüchtling, der an der Demonstration teilgenommen hatte, wegen angeblich rechtswidriger Vermummung über einen längeren Zeitraumfestgehalten und kontrolliert. Die Temperaturen lagen aber um den Gefrierpunkt und Kälte ist in Bezug auf Vermummung ein von der Rechtsprechung allgemein anerkannter Rechtfertigungsgrund, was der Frankfurter Polizei eigentlich auch bewusst sein müsste. Vor diesem Hintergrund erscheint diese polizeiliche Maßnahme daher unverhältnismäßig.

Die Räumung – einzelne Beamte eskalieren die Situation
Insgesamt wurde die Räumung des Hauses von der Polizei sehr aggressiv und teilweise auch unprofessionell durchgeführt, was immer wieder unnötig die Situation vor Ort eskalierte und zu zahlreichen verletzten Unterstützern führte. Auch umstehende Bürger und Anwohner waren davon betroffen. Es entstand der Eindruck, dass zu wenige und vor allem auch sehr unsichere Beamte im Einsatz waren.
Mehrere Polizeibeamte übertraten die Grenze des angemessenen Verhaltens. Schockiert mussten wir beobachten, wie ein einzelner Beamter eine junge Frau als „Missgeburt“ beleidigte. Außerdem konnten wir beobachten, dass ein Beamter die sogenannte Fingerstichtechnik (hierbei wird mit je einem Finger je ein Auge in die Augenhöhle gedrückt) gegen eine junge Frau einsetzte, ohne dass diese als gewalttätig oder besonders aggressiv aufgefallen war. Ein anderer Polizeibeamter forderte einen jungen Unterstützer zum Einzelkampf heraus und drohte ihm offen mit der Faust. Solch ein Benehmen der Polizeikräfte halten wir für höchst problematisch. Zudem stärkt es das Misstrauen der Bürger gegenüber der Polizei als Repräsentantin des Staates.
Auch der im Polizeibericht beklagte versuchte Diebstahl/Raub eines Schlagstocks entsprang aus unserer Beobachtung dem unangemessenen Verhalten eines jungen Beamten, der mit eben diesem Schlagstock wild herumfuchtelte und Unterstützer bedrohte. Ob es wirklich zu dem Diebstahlsversuch gekommen ist, können wir nicht bestätigen.
Ein weiterer Beamte löste durch sein unprofessionelles, aggressives Verhalten eine Eskalation vor dem besetzten Haus aus, in deren Verlauf die Polizei mehrere Unterstützer verletzte – einige schwer. Der junge Beamte hatte sich zu einem unbegründeten Schubsen und Beleidigen eines jungen Mannes hinreißen lassen. Durch die daraus entstehenden Empörung unter den anderen Unterstützern sahen sich andere Polizeikräfte genötigt ihrem Kollege zur Hilfe zu eilen. Im Rahmen dieser Aktion wurden mehrere umstehende Beobachter umgestoßen, es kam zum Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz, der einzig und allein aus dem Vorverhalten des einzelnen Polizeibeamten resultierte. Diese Situation steht sinnbildlich für den gesamten Polizeieinsatz an diesem Abend: einzelne Polizeibeamte stachen durch ein aggressives Auftreten und Provokationen hervor, die gesamte Polizei reagierte mit überzogener Härte.

Verletzte Demonstranten durch Polizeigewalt
Im Laufe der Räumung kam es daher zu massiven Übergriffen. So wurde sehr viel Pfefferspray direkt in das Gesicht der Demonstranten gesprüht und mit Schlagstöcken auf Kopfhöhe geschlagen. Wir haben allein von drei Personen Kenntnis, die wegen hierdurch entstandener Platzwunden ins Krankenhaus gebracht werden mussten, vermutlich wurden jedoch noch weitere Personen schwer verletzt. Die Unterstützer der Besetzer beschränkten sich auf friedliche Blockaden, ein einfaches Abdrängen der Unterstützer wäre ein angemessener Umgang gewesen.

Behinderung der demokratischen Öffentlichkeit
Schaulustige Anwohner, die den Polizeieinsatz aus einiger Entfernung beobachteten, wurden seitens der Polizei mittels Lautsprecherdurchsagen zum Gehen aufgefordert. Ihnen wurde von der Polizei suggeriert, dass sie sich rechtswidrig dort aufhielten. Wir finden es wirklich schockierend, wie die Frankfurter Polizei mit gezielter Desinformation zu verhindern versucht, dass Bürger ihre Arbeit demokratisch kontrollieren. Wir konnten auch vor Ort beobachten, wie Pressevertreter von der Polizei bedrängt wurden. Sie wurden mit Scheinwerfern geblendet, damit sie keine Bildaufnahmen machen konnten, trotz Vorzeigen ihres Presseausweises nicht zum Ort des Geschehens durchgelassen, ihre Kameras wurden weggedrückt.

Fehlende Selbstkritik bei der Polizei
Auch im Nachgang verbreitete die Polizei missverständliche Informationen. In Ihrer offiziellen Pressemitteilung spricht sie von einem verletzten Polizeibeamten. Was aus der Pressemitteilung nicht hervorgeht, aber von der Polizei auf Twitter verbreitet wurde: die beschriebene Prellung hat sich der Polizeibeamte beim Abdrängen der Hausbesetzer selbst zugezogen. Dies kann nun allerdings nicht den Demonstranten zugeschrieben werden, sondern dem Ungeschick des Beamten. Auch die Zahl der verletzten Beamten wurde damit von zwei (Angabe auf Twitter) auf einen (Polizeibericht) reduziert.
Die häufig zu beobachtende Taktik der Polizei, den eigenen missglückten und aus dem Ruder gelaufenen Einsatz durch verletzte Beamte zu verharmlosen und die Schuld an der Eskalation den Demonstranten zuzuschieben, beobachten wir schon seit Längerem mit großer Sorge.
Statt dieser zweifelhaften Kommunikationsstrategie stünde es der Polizei gut zu Gesicht, den eigenen Einsatz zu hinterfragen und die Exzesse einzelner Beamter aufzuarbeiten.

Freitag, 13. November 2015

Pressemitteilung: IfDB übt Kritik am Umgang der Stadt mit der Künstlergruppe "Frankfurter Hauptschule"

Die Initiative für Demokratie und Bürgerrechte kritisiert den Umgang des Ordnungsdezernenten Markus Frank und des Frankfurter Kulturamtes mit der Performance „Im Windschatten des Niederganges“ der Künstlergruppe „Frankfurter Hauptschule“.

Die Sprecherin der Initiative, Anna Balzereit, hierzu:
„Es kann nicht sein, dass die Stadt ihre Kulturförderung auf herrschaftsunkritische Kunst beschränkt und solchen Aktionen, die die Stadtpolitik kritisieren, bereits zugesagte Gelder wieder wegnimmt. Das ist undemokratisch und stellt einen unzulässigen Angriff auf die Kunstfreiheit dar.
Statt einer autoritären Reaktion stünde es der Stadt Frankfurt gut zu Gesicht, die Kritik der Künstler ernst zu nehmen. Auch Drogensüchtige sind Bürger dieser Stadt. Es sollte keine Unterscheidung zwischen erwünschten und unerwünschten Bürgern geben – dies ist menschenverachtend.“

Die Künstlergruppe wird nun heute Abend spontan in den Frankfurter Kaiserpassagen auftreten. Wir sind gespannt, in welcher Form die Stadt Frankfurt auf diese Ankündigung reagiert." 
 

Stellungnahme der IfDB zum Vorgehen der Stadt Frankfurt gegen die Künstlergruppe „Frankfurter Hauptschule"


Bereits im Mai 2015 haben wir, die Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main, uns mit den ordnungspolitischen Vorstellungen der CDU Frankfurt am Main, und insbesondere derer des Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank, beschäftigt. Unser damaliges Fazit:
Markus Frank und seine Partei versuchen solches Verhalten, welches ihnen sozial unerwünscht erscheint zu kriminalisieren. Hierbei knüpfen sie jedoch nicht an das Verhalten selbst an, sondern an das Klientel, von dem es ausgeht. So soll beispielsweise öffentlicher Alkoholkonsum im Bahnhofsviertel teilweise untersagt werden, nicht hingegen am Friedberger Platz, wo es zu Anwohnerprotesten gegen den Freitagsmarkt kam. Auffällig ist hierbei, dass sich diese beiden Konsumorte nicht durch die mit dem Alkoholkonsum einhergehenden negativen Nebeneffekte (Vermüllung, wildes Urinieren etc.), unterscheiden, sondern durch die trinkenden Personen. Während im Bahnhofsviertel vor allem sozial Prekäre und Suchtkranke öffentlich Alkohol trinken, trifft sich im Nordend die gehobene Mittelschicht Frankfurts (vgl. http://tinyurl.com/p3tmtgz).

Nun hat sich Markus Frank etwas Neues ausgedacht, um das Bahnhofsviertel nach seinen Vorstellungen umzugestalten – mithilfe von Künstlern, Kneipen und Parties soll Kultur als Mittel eingesetzt werden, um abweichendes Verhalten und soziale Randgruppen zu verdrängen. Markus Frank führt zwar aus „Wir wollen niemanden vertreiben. Das TAB-Projekt ist meiner Meinung nach eine sehr charmante Idee.“ Aber jede Person mit Alltagsverstand kann sich ausmalen, dass hierdurch der öffentliche Raum für Suchtkranke weniger attraktiv gemacht wird und auch werden soll.

In Frankfurt gibt es ohnehin schon wenig Raum, in dem man als suchtkranke Person ungestört Drogen konsumieren oder sich einfach nur aufhalten kann. Es gibt hingegen sehr viel öffentlichen Raum, der privatwirtschaftlich genutzt wird. Während es in der Kaiserstraße im Bahnhofsviertel keine einzige öffentliche Sitzgelegenheit gibt, stehen vor jedem Haus unzählige Tische und Stühle für die Konsumenten der ansässigen Gastronomie bereit. Man kann sich in der Kaiserstraße also sehr gut aufhalten, solange man etwas anderes als (illegale) Drogen konsumiert.

Unserer Meinung nach ist es aber auch Aufgabe der Stadt Frankfurt, für das Wohlergehen ihrer suchtkranken Bürger einzustehen. Statt indirekter Verdrängungsprozesse durch gezielt eingesetzte Kulturaktionen wären Maßnahmen wie Sitzgelegenheiten, Begrünung und kostenlose öffentliche Toiletten geeigneter, um den öffentlichen Raum für alle Viertelbewohner lebenswerter zu gestalten.

Nun gibt es die Kunstgruppe „Frankfurter Hauptschule“, die mit ihrer Performance „Im Windschatten des Niedergangs“ auf diese zynische und menschenverachtende Idee der gezielten Verdrängung bestimmter, bereits benachteiligter Gruppen durch Kultur aufmerksam macht und die städtische Ordnungspolitik kritisiert. Die provokante Pressemitteilung, in der angekündigt wurde, sich öffentlich „einen Schuss zu setzen“ hat den Ordnungsdezernenten Markus Frank dazu veranlasst, ein Verbot der Performance zu fordern. Auch das Frankfurter Kulturamt hat seine Förderzusage zurückgezogen. Unter dem öffentlichen Druck musste der Veranstaltungsort, die Galerie Kaiser P, nach eigener Aussage die Performance schlussendlich absagen, da durch verschiedene Drohgebärden der Stadt Frankfurt, des Kulturamtes und der Eigentümerin der Kaiserpassage, Deutsche Immobilien Chancen AG, die Existenz der Galerie gefährdet wurde.

In unseren Augen ist das Vorgehen der Stadt eindeutig als Angriff auf die Kunstfreiheit zu verstehen. Dieses Grundrecht wird nicht erst durch ein Verbot der Veranstaltung unzulässig eingeschränkt, sondern auch durch die ungerechtfertigte Rücknahme der Förderungszusage. Die Amtssprecherin des städtischen Kulturamtes Antje Runge äußerte sich gegenüber der Presse dahingehend, dass das Amt die Zusage zurückgenommen habe, weil zum einen in dem Förderantrag der Kunstgruppe nichts über den geplanten „Schuss“ zu finden gewesen sei und sich das Amt zum anderen insgesamt an den Äußerungen der Gruppe über städtische Mitarbeiter störe, gemein ist hierbei vermutlich Markus Frank. Die Kunstgruppe hatte zuvor auf ihrer Facebook-Seite dazu aufgefordert, Markus Frank aus dem Viertel zu vertreiben.
Diese Gründe sind jedoch in unseren Augen nicht ausreichend, um eine bereits erteilte Förderungszusage zurückzunehmen.
In dem Antrag der „Frankfurter Hauptschule“ wurde eine „drastische Dramatisierung“ angekündigt. Die Begründung des Fördermittelentzugs ist folglich mehr als fragwürdig.

Das Zurücknehmen einer Förderzusage, weil Kunst politisch wird, ist unzulässig, peinlich und nicht nachvollziehbar. Eine demokratische Öffentlichkeit muss dies aushalten, wenn sie nicht ihre eigenen Grundwerte verraten möchte.
Statt einer autoritären Reaktion stünde es der Stadt Frankfurt gut zu Gesicht, die Kritik der Künstler ernst zu nehmen. Auch Drogensüchtige sind Bürger dieser Stadt. Es sollte keine Unterscheidung zwischen erwünschten und unerwünschten Personen im öffentlichen Raum geben. Kunst kann und soll herrschaftskritisch sein. Das Ermöglichen von Kritik, so provokant sie auch sein mag, ist ein zentraler Moment einer demokratischen Öffentlichkeit!

Freitag, 26. Juni 2015

Polizeigewalt im Rahmen des Besuchs der Queen - Eine Stellungnahme


Im Internet kursiert derzeit ein Video, das die gewaltvolle Festnahme zweier junger Männer zeigt, die angeblich vorher versucht haben, über eine Absperrung wegen des Besuchs der Queen in Frankfurt zu springen.


Auf dem Video ist zu sehen, dass die Personen offensichtlich schon festgesetzt sind und keine Anstalten machen wegzurennen. Sichtbar ist einzig eine verbale Auseinandersetzung auf die ein Polizist mit einem Griff an die Kehle des jungen Mannes reagiert. Der Rest der Polizisten stürzt sich anschließend auf die beiden Festgesetzten. Die jungen Männer werden zu Boden gedrückt, umgetreten, mit dem Kopf gegen die Wand gedrückt und geschlagen.
Auch nach Abgleich mit der Pressemitteilung der Polizei, die auf diese Vorkommnisse reagierte (http://tinyurl.com/pncayxn), ist keine Notwendigkeit unmittelbaren Zwang anzuwenden erkennbar. Für uns sieht das vielmehr nach Folter aus: Wenn Personen in Polizeigewahrsam ohne sachlichen Grund, wie etwa Fluchtgefahr, körperlich gemaßregelt werden, ist das Folter.

Das Recht körperlich unversehrt zu sein, dass von der Polizei – trotz massiver Schutzkleidung – in Form eines Schutzparagraphen speziell für Polizisten (s. hierzu akj ffm: http://tinyurl.com/pe6k97d) immer wieder in besonderem Maße eingefordert wird, gilt auch für festgesetzte Personen. Es wird auch nicht davon ausgehebelt, wenn folgende Beschreibung der Polizei zutrifft:

Die beiden Festgenommenen versuchten kurz zuvor die Absperrung zum geschützten Innenbereich anlässlich des Besuchs der englischen Königin zu übersteigen (…). In der Folge wurden die Beamten vor Ort von den beiden polizeilich bekannten Personen aufs übelste beleidigt. „Hurensöhne“ soll nur ein Beispiel für die zahlreichen Beleidigungen sein.
Beide begegneten den polizeilichen Anordnungen sehr widerwillig und pöbelten auch weiterhin ununterbrochen gegen die Beamten. Einer der Männer verweigerte seine Ausweispapiere gänzlich und drohte den Beamten.
“ (PM der Polizei Frankfurt)
Die Polizei Frankfurt beschreibt auch einen Schlag durch einen der Festgesetzten ins Gesicht eines Polizisten. Dies ist für uns nach Betrachten des Videos eher unwahrscheinlich.

Es sieht so aus, als würde die Polizei mit körperlicher Gewalt unerwünschtes Verhalten sanktionieren. Der Polizei obliegt es als ausführende Gewalt aber nun mal nicht, abweichendes Verhalten zu sanktionieren – dies ist immer noch Aufgabe von Gerichten.

Warum die Polizeiführung in ihrer Pressemitteilung davon ausgeht, dieses Verhalten von Polizeibeamten legitimieren zu müssen, ist nicht verständlich. Wer so etwas unterstützt und deckt, muss sich nicht wundern, wenn Polizisten angefeindet und als Bedrohung wahrgenommen werden.

Sonntag, 21. Juni 2015

Stellungnahme der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte zu dem Polizeieinsatz im Rahmen der Kundgebung von Widerstand Ost-West und Gegenprotesten in der Frankfurter Innenstadt am 20.06.2015

Mit Rückblick auf die Kundgebung von Widerstand Ost-West am 20. Juni 2015 und die Gegenproteste formulieren die Vertreter der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main eine deutliche Kritik an der Kommunikationsstrategie der Polizei:

Wiederholt hat die Polizei Maßnahmen durchgeführt, ohne sie anzukündigen oder zu begründen. Für die Demonstrationsteilnehmer der Gegenproteste war absolut nicht einzuschätzen, wann die Polizei aggressiv auf sie reagieren würde und wann nicht. So kam es immer wieder zu Pfefferspray- und Schlagstockeinsätzen die durch besseres Kommunizieren durch die Sicherheitsorgane, die hätten vermieden werden können. Die zahlreichen Verletzten durch Polizeiübergriffe, die bereits die wenigen Beobachter der Initiative dokumentiert haben, weisen auf die Gefahren eines solchen Vorgehens hin“, so die Presse-Sprecherin der Initiative Lieselotte Kulic.

Zudem bemängelte die Initiative, eine Ungleichbehandlung der Kundgebung von WOW und der Gegenproteste.

Verstöße von Teilnehmern der Gegenproteste wurden ganz anders geahndet als Verstöße der Teilnehmer der Veranstaltung von Widerstand Ost-West. Selbst das mehrfache Zeigen des Hitlergrußes, das Werfen einer Flasche und das Bedrohen anwesender Journalisten war für die Polizei hier kein Grund einzuschreiten oder die Versammlung aufzulösen“, kritisierte die Vertreterin der Initiative Anna Balzereit. Im Rahmen der Gegenproteste führte bereits geringe Verstöße wie ein zu hoch gehaltenes Transparent zu einem massiven Durchgreifen der Polizei. Bei deutlich geringeren Anlässen wurden Personalien festgestellt und der Schlagstock und Pfefferspray eingesetzt.“

Insgesamt formulierte die Initiative eine deutliche Kritik am gestrigen Polizeieinsatz der Polizei. Dieser sei sehr unvorsichtig, eskalierend und schlecht kommuniziert gewesen. Von der deeskalativen Strategie der Polizei sei wenig zu erkennen gewesen.

Einschätzung der Polizeiarbeit im Rahmen der Kundgebung von Widerstand Ost-West und den Gegenprotesten im Gebiet der Frankfurter Innenstadt am 20.06.2015

Am Samstag den 20.06.15 hatte das Bündnis „Widerstand Ost West“(WOW), eine Gruppe von Rechtspopulisten, gewaltbereiten Hooligans und extremen Rechten zu einer Demonstration in der Frankfurter Innenstadt aufgerufen. Wir waren natürlich auch in der Frankfurter Innenstadt präsent, um den Einsatz der Polizei zu begleiten. Vorab ist zu sagen, dass auch wir teilweise Opfer von Polizeigewalt waren und durch den Einsatz von Pfefferspray anlasslos verletzt wurden. Zudem konnten wir natürlich nicht überall sein und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit in unserer Darstellung, haben jedoch alle Informationen, die wir nachfolgend veröffentlichen, geprüft.

Impressionen des Tages
Begonnen hat der Tag für uns mit der Dokumentation von diversen Personenkontrollen seitens der Polizei an angemeldeten Kundgebungsorten der Gegenproteste. So kam es am Paulsplatz zwanzig Minuten vor der um 10 Uhr beginnenden angemeldeten Kundgebung für ein weltoffenes Frankfurt zu verdachtsunabhängigen Vorkontrollen von einzelnen Personen durch die Polizei.

Die Kundgebung am Paulsplatz begann friedlich und sollte als Demonstrationszug Richtung Berliner Straße gehen. Die Teilnehmer der Gegendemonstration trugen, für eine Demonstration nicht unüblich, ein Transparent an der Spitze der Demonstration. Dieses wurde nach Auffassung der Polizei zu hoch gehalten, und als Vermummung gewertet. Der Demonstrationszug wurde gestoppt, es kam zu ersten Übergriffen durch die Polizei. Im Anschluss daran wurde vom Anmelder der Demonstration mit der Polizei verhandelt, dass das Transparent weiter unten getragen werden solle und die Demonstration den geplanten Weg gehen darf. Nur Augenblicke später griff die Polizei die Demonstration, die sich demgemäß verhielt, an und beschlagnahmte das Transparent – der kommunizierte Kompromiss wurde seitens der Polizei ignoriert.
Danach konnte die Demonstration weiter geführt werden. Die Demonstrierenden gingen über die Berliner Straße zu einer weiteren Kundgebung an der Katharinenkirche an der Hauptwache um 12 Uhr. Parallel dazu gab es eine Kundgebung des Römerbergbündnisses am Goetheplatz.
An der Katharinenkirche kam es zu Übergriffen seitens der Polizei aus für uns nicht ersichtlichen Gründen. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray ein, mehrere Gegendemonstranten wurden verletzt. Warum den Demonstranten das Fortkommen verstellt wurde, war für uns nicht ersichtlich – war der Weg doch eigentlich nicht abgesperrt. Die Polizei forderte die Gegendemonstranten weder auf, sich zurückzuziehen noch teilte sie den Anlass ihres Handelns mit.
Um die ganze, von WOW geplante Demonstrationsroute, die von der Polizei abgesperrt wurde, entstanden sogenannte Blockadepunkte der Gegendemonstranten um WOW an einer Demonstration zu hindern.

Die Polizei war mit großer Präsenz vor Ort. Zwei Wasserwerfer, die an verschiedenen Orten positioniert waren, waren den ganzen Tag über präsent, kamen aber nicht zum Einsatz.
Die Kundgebung des WOWs war nicht nur durch die Gegendemonstranten abgeschirmt, auch das große Polizeiaufgebot schirmte die Versammlung von WOW zusätzlich ab.
Im Laufe der Kundgebung von WOW kam es zu zwei Kesseln von Gegendemonstranten durch die Polizei. Der erste Kessel befand sich in der Junghofstraße. Es wurden ca. 200 Personen von der Polizei festgehalten. Die Polizei drängte alle Personen dazu sich zu „vermummen“ und filmte sie dabei unrechtmäßig. Nur kurz darauf kam es nach einigen hektischen Manövern der Polizei zu einem zweiten, kurzzeitigen Kessel in der Goethestraße. Dort wurden durch das harte Durchgreifen der Polizei zahlreiche Gegendemonstranten verletzt. Mindestens eine Teilnehmerin musste verletzt ins Krankenhaus.
Es gibt Augenzeugenberichte über zahlreiche, nur ungenügend begründete Festnahmen. Teilweise wurden Personen Tatvorwürfe gemacht, die für uns als Beobachter eindeutig im Widerspruch zu ihrem Aufenthaltsort standen. Der Einschüchterungseffekt der von willkürlichen Festnahmen ausgeht, sollte von der Polizei mit bedacht werden – es kann nicht der gewünschte Effekt sein, dass Bürger sich aus Angst vor unbegründeten Festnahmen nicht mehr trauen ihre Demonstrationsfreiheit auszuüben. Da das Demonstrationsrecht vor allem ein Abwehrrecht gegen den Staat bildet, kann dieser Effekt auch nicht mit einem Verweis auf die Wirkung von Gegendemonstrationen auf die Demonstrationsteilnehmer von WOW legitimiert werden.

Als die Kundgebung von WOW beendet wurde und sie sich für eine Demonstration aufstellten, wurde es an der Hauptwache unruhig. Mehrere BFE-Einheiten mischten sich auf der Hauptwache unter die Teilnehmer der Gegendemonstration und sorgten dadurch für ein großes Durcheinander. Diese Maßnahme wirkte in keiner Weise deeskalierend. Aufgrund der zahlreichen Gegenproteste konnten die Teilnehmer von WOW nur wenige Meter innerhalb der Absperrung laufen. Währenddessen haben die Anhänger von WOW mehrfach als Gruppe den Hitlergruß gezeigt und es wurde eine Flasche auf die Gegendemonstranten geworfen. Die Polizei duldete diese Straftaten und schritt nicht ein. Besonders schockiert waren wir von dem Bericht eines Journalisten, der von Teilnehmern des WOW bedroht wurde. Dies stellt einen Angriff auf die Pressefreiheit dar, der auch von der Polizei hingenommen wurde.
Hier ist auch anzumerken, dass die Polizei den Aufzug von WOW auf dem angemeldeten Demonstrationsgebiet der Gegenkundgebung des Römerbergbündnisses ermöglicht hat, das als „Schutzbereich“ mit Gittern umstellt war.. Warum der Aufzug von WOW Vorrang vor einer angemeldeten Kundgebung des Römerbergbündnisses hat, wurde uns nicht klar und konnte uns auf Nachfragen auch von den Polizeikräften vor Ort nicht erklärt werden.
Über den Tag verteilt, wurden immer wieder über kleinere Gruppen gewaltbereite Hooligans berichtet, die in der Stadt unterwegs waren. Trotz Polizeikräften vor Ort kam es zu Übergriffen durch ebendiese in der B-Ebene der Hauptwache.

Einschätzungen zum Vorgehen der Polizei

Kommunikationsstrategie
Die Einsatzkräfte der Polizei wirkten den ganzen Tag über sehr nervös. Mit dieser Angespanntheit ist vielleicht auch ihre suboptimale Kommunikationsstrategie gegenüber den Teilnehmern der Gegendemonstration zu erklären. Wiederholt wurden Maßnahmen nicht angekündigt und/oder begründet, Absprachen mit den Anmeldern von Kundgebungen und Aufzügen wurden nicht eingehalten, die Teilnehmer wurden immer wieder unbegründet oder unverhältnismäßig angegangen.
Ein kurzes Schlaglicht soll hier auch auf die Twitter-Tätigkeit der Polizei geworfen werden – friedliche Blockaden, wurden dort als unfriedlich beschrieben. Dies erhöht nicht das Vertrauen der Demonstranten in die Polizei – sie fühlen sich vielmehr nicht ernst genommen. Das Auftreten und vor allem die Kommunikationsstrategie der Polizei, die vieles nicht ankündigte, begründete oder sogar in die Irre führte, hinterlässt ein Gefühl des Misstrauens gegenüber zukünftigen Mitteilungen der Polizeikräfte, das nicht beabsichtigt gewesen sein kann.

Ungleichbehandlungen der Demonstrationen
Auffällig war, dass die Polizei Verstöße der Teilnehmer der Veranstaltung von WOW deutlich unterschiedlich behandelte als die Verstöße der Gegendemonstranten. Das Zeigen von Hitlergrüßen, das Werfen einer Flasche und das Beschimpfen und Bedrohen von Journalisten und den Teilnehmern der Gegendemonstration wäre aus unserer Sicht ein Grund gewesen, diese Versammlung als nicht mehr friedlich einzuordnen. Die Polizei ging aber gegen die ausführenden Personen im Rahmen dieser Versammlung überhaupt nicht vor.
Zudem wurde das Gebiet der Kundgebung des Römerbergbündnisses beschnitten, um dort den Aufzug von WOW innerhalb der Absperrung durchzuführen.
Im Rahmen der Gegenproteste führte bereits ein zu hoch gehaltenes Transparent zu einem massiven Durchgreifen der Polizei. Bei deutlich geringeren Anlässen wurden Personalien festgestellt und der Schlagstock und Pfefferspray eingesetzt. Teilweise löste bereits das Fortbewegen in Gruppen polizeiliche Maßnahmen aus.
Insgesamt ist der Polizeieinsatz gegen die Gegendemonstranten als sehr unkoordiniert, unvorsichtig, gewaltbereit und eskalierend zu bewerten. Ein Anzeichen hierfür sind auch die zahlreichen Verletzten, die wir gesehen haben.
Es wiederholte sich, was wir auch schon zu den Einsätzen im Rahmen der Proteste von „Pegida Rhein-Main“ und den „Freien Bürgern für Deutschland“ geschrieben haben:
Aufgabe der Polizei ist es, die Versammlungsfreiheit aller Bürger zu gewährleisten und auch Gegenprotest zu ermöglichen. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Polizei, Demonstrationen vor Angriffen durch Gegendemonstranten zu schützen – dies darf aber nicht so weit gehen, dass der gesamte Gegenprotest kriminalisiert, durch polizeiliche Maßnahmen eingeschüchtert oder erschwert wird.“ (IfDB FfM 02.06.2015)

Maßnahmen der Polizei
Es sollen sich Teilnehmer der Gegendemonstrationen vermummt haben, und es sollen auch Eier geworfen worden sein – dies sind Gründe für polizeiliche Maßnahmen. Jedoch haben die Polizeikräfte jedes Mal ohne Aufforderung oder irgendeine erdenkliche Kommunikationsform direkt mit Gewalt reagiert. Außerdem hat die Polizei konstant die Gegenproteste gefilmt, auch wenn keine konkrete Gefahrensituation bestand.
Der Einsatz der Polizei war sehr hektisch, was sie selbst auch auf Twitter eingestanden haben.
Die Polizei setzte von Beginn an auf den Einsatz von sehr vielen Zivilbeamten. Die eingesetzten Communicators der Polizei waren an Orten, an denen es hektischer zuging nicht vor Ort. Eine Bereitschaft zur Deeskalation war seitens der Beamten nicht ersichtlich.
Wir selbst haben keine körperlichen Übergriffe auf Polizeibeamte beobachtet. Die Polizei hat aber berichtet, dass ein Zivilbeamter angegriffen wurde. Dies wäre natürlich bedauerlich. Gleichzeitig ist der großflächige und für jeden Demonstrationsteilnehmer auch sichtbare Einsatz ebendieser ein ständiges Misstrauensvotum gegenüber den Demonstrationsteilnehmern, der auch einen einschüchternder Effekt erzielt, der engagierte Bürger in Zukunft davon abhalten könnte, sich den Protesten anzuschließen. Der permanente Einsatz von Zivilbeamten, der auch bei friedlichen Demonstrationen unseren Beobachtungen nach aktuell zur Regel geworden ist, sollte von den Polizeikräften nochmals überdacht werden. Dies sendet kein deeskalierendes Signal und gibt den Demonstrationsteilnehmern ein Gefühl der permanenten Beobachtung.
Als ähnlich problematisch erachten wir auch Festnahmen, die nur mangelhaft begründet werden. Tatvorwürfe, die bereits aus den Gegebenheiten der Festnahme heraus offensichtlich widersprüchlich sind, haben einen einschüchternden Effekt ohne der Strafverfolgung dienlich zu sein.

Dienstag, 2. Juni 2015

Resümee der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte bezüglich der Polizeiarbeit im Rahmen der vergangenen Demonstrationen rechter Gruppen in der Frankfurter Innenstadt


In den letzten drei Monaten haben wir in Frankfurt verschiedene Kundgebungen von verschiedenen rechten Gruppierungen, wie beispielsweise Pegida, und entsprechende Gegendemonstrationen besucht. Hierbei stand vor allem die Polizeiarbeit im Fokus unserer Beobachtungen. Weitere wöchentliche Kundgebungen sind erst einmal nicht angekündigt, lediglich eine größere Demonstration des rechten Bündnisses „Widerstand Ost West“ ist für den 20. Juni geplant. Zeit für uns, ein Resümee zu ziehen.
Ungleichbehandlungen
Im Rahmen der ersten Pegida-Veranstaltungen in Frankfurt am Main fiel zunächst auf, dass die Polizei, für die Frankfurter Einheiten eher untypisch, in Bezug auf die Gegenproteste ein hohes Maß an Aggressivität an den Tag legte. So wurden zahlreiche Teilnehmer der Gegenproteste von Polizisten beschimpft, geschubst, geschlagen, mit Pfefferspray attackiert und teilweise auch mit Schlagstöcken angegriffen. Einzelne Vermummungen in der Gegendemonstration wurden zudem bereits zum Anlass genommen, mit mehreren Einsatzkräften in die Versammlung zu gehen und sich den Weg zu Einzelpersonen freizuschubsen, um diese, zumindest vorübergehend, festzusetzen. Auf Seite der Pegida-Demonstranten blieben passive Bewaffnung (mit einem Fahrradhelm), Vermummungen und, unserer Einschätzung nach, volksverhetzende Reden (z.B. durch Michael Mannheimer) ungeahndet. Außerdem konnten sich mehrere Pegida-Anhänger frei in der Gegendemonstration bewegen, während eine Gruppe junger Gegendemonstranten, die versuchten, über eine Absperrung zu klettern, um zur Pegida-Kundgebung zu gelangen, mit massivem Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz davon abgehalten und anschließend sogar festgenommen wurden. Ferner konnten wir vor Ort beobachten, dass Gegendemonstranten von Pegida-Anhängern beleidigt und geschubst wurden und sich die Polizeikräfte, auch auf Aufforderung, weigerten, dagegen vorzugehen.
Das alles zeigt, dass die Polizei scheinbar mit zweierlei Maß misst: Während die Demonstrationen von rechten Gruppierungen unter allen Umständen gewährleistet werden sollen, werden die Gegenproteste kriminalisiert. Hier reichen schon kleinere Vergehen als Anlass für die Polizei um Einzelpersonen festzunehmen und Großteile der Gegendemonstration zu bedrängen sowie abzufilmen. Auch werden die Gegenproteste durch teilweise mehr als unangebrachte Durchsagen der Polizei delegitimiert und als grundrechtsfeindlich dargestellt (wir berichteten).
Eingriffe in Versammlungsfreiheit
Insgesamt konnten wir neben diesen Ungleichbehandlungen auch verschiedene, unserer Einschätzung nach unrechtmäßige Eingriffe in die Versammlungsfreiheit feststellen.
Zum einen wurden Gegendemonstranten verstärkt Durchsuchungsmaßnahmen durch die Polizei unterzogen und vermehrt Personalien festgestellt, ohne dass diese Maßnahmen verhältnismäßig erschienen oder hierfür die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Auch war es teilweise nicht möglich, zu angemeldeten Mahnwachen durchzudringen, da die Polizei immer wieder kurzfristig die Zugänge absperrte.
Zudem stellt die fast durchgehende Videoüberwachung der Gegendemonstrationen ohne konkreten Anlass oder Gefährdung einen massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar. Hierdurch wird nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer unverhältnismäßig beeinträchtigt, sondern auch ein einschüchternder Effekt erzielt, der engagierte Bürger in Zukunft davon abhalten könnte, sich den Protesten anzuschließen. Gleiches gilt für das Platzieren ganzer Polizeitrupps in der Gegendemonstration.
Grundrechtseingriffe für Passanten
Die wöchentlichen Veranstaltungen von rechten Gruppierungen wurden meist durch weitläufige Gitter-Absperrungen von den Gegenprotesten abgeschirmt, wodurch aber auch viele Frankfurter Passanten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurden. Auch die U-Bahn-Station „Hauptwache“ wurde in den letzten Wochen immer wieder komplett gesperrt, um den Teilnehmern der rechten Proteste eine problemlose Abreise zu ermöglichen. Dadurch war es für Fahrgäste zeitweise unmöglich die B-Ebene der Hauptwache zu verlassen, sie waren dort eingesperrt. Diese Maßnahme scheint in Anbetracht der Tatsache, dass die Polizei die meist weniger als 30 Personen zählende Personengruppe auch hätte eskortieren können, unverhältnismäßig und brandschutztechnisch zumindest gewagt.
Fazit
In den letzten Wochen haben mit Fragida, Pegida Rhein-Main und den Freien Bürger für Deutschland verschiedene rechte Gruppen in der Frankfurter Innenstadt demonstriert und zahlreiche Gegenproteste ausgelöst. Die Zahl der Demonstranten der rechten Gruppierungen war dabei stets sehr niedrig und pendelte sich bei ca. 30 Personen ein, während die Gegendemonstranten stetig deutlich höhere Mobilisierungserfolge erzielten.
Der Umgang der Polizei mit dem Aufeinandertreffen dieser zwei Gruppen hat sich dabei im Laufe der Zeit gewandelt. Konstant zu beanstanden war eine zu beobachtende Ungleichbehandlung der Versammlungen. Während die Polizei Frankfurt ihr Möglichstes tat, um die verschiedenen Versammlungen der rechten Gruppen zu ermöglichen, kam es in Bezug auf die Gegenproteste immer wieder zu massiven Eingriffen in die Versammlungsfreiheit – beispielsweise durch anlasslose Vorkontrollen, Videoüberwachung und delegitimierende Äußerungen über die friedlichen Proteste. Aufgabe der Polizei ist es, die Versammlungsfreiheit aller Bürger zu gewährleisten und auch Gegenprotest zu ermöglichen. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Polizei, Demonstrationen vor Angriffen durch Gegendemonstranten zu schützen – dies darf aber nicht so weit gehen, dass der gesamte Gegenprotest kriminalisiert, durch polizeiliche Maßnahmen eingeschüchtert oder erschwert wird.
Der von uns beobachtete Strategiewechsel der Frankfurter Polizei zeigt sich vor allem im strategischen Umgang mit den Gegendemonstrationen. Das anfänglich sehr aggressive und grundrechtseinschränkende Vorgehen hat sich im Laufe der Zeit, vermutlich auch aufgrund zahlreicher Beschwerden, verändert. Die Polizei scheint wieder ein eher deeskalierendes Vorgehen zu bevorzugen. Diese Veränderung begrüßen wir grundsätzlich, sehen jedoch in diesem Zusammenhang neue Probleme: Diese neue Zurückhaltung geht einher, mit einer verstärkten, weniger sichtbaren Überwachung der Demonstration durch zahlreiche Zivilpolizisten. Zudem wird bei der kleinsten Unruhe gefilmt und damit eine konstante Strategie der Einschüchterung gefahren. Dieser Effekt wird durch dadurch verstärkt, Gruppen von Polizeibeamten inmitten der Gegendemonstration zu platzieren, die ein permanentes Gefühl des möglichen Zugriffs vermitteln.

Montag, 18. Mai 2015

Bericht von der Kundgebung von Pegida Rhein-Main und den Gegenprotesten durch NoFragida am 18.05.2015


Auch heute fanden, wie in den letzten Wochen auch, wieder mehrere Demonstrationen an der Hauptwache statt. Pegida Frankfurt Rhein-Main hatte sich mit rund 30 Personen vor der Kathari­nenkirche versammelt. NoFragida hatte mehrere Mahnwachen rund um die Hauptwache angemel­det – insgesamt waren etwa 600 Gegendemonstranten zugegen. Die Demonstrationen liefen insgesamt friedlich ab – die Initiative für Demokratie und Bürgerrechte lobte auch die Frankfurter Polizei, die endlich auf die unnötigen Vorkontrollen und das rechtswidrige permanente und anlasslose Filmen verzichtete. Schön wäre es gewesen, wenn die Polizei Frankfurt dies bereits vor einigen Wochen so gehandhabt hätte. Die Initiative kritisierte den starken Einsatz von Polizeibeamten in zivil. Auch wurde kritisiert, dass die Polizei ganze Gruppen von Polizisten inmitten der Gegendemonstration platzierte und dadurch Gegendemonstranten während der Ausübung ihres Demonstrationsrechtes einschüchterte.

Auch heute fanden, wie in den letzten Wochen auch, wieder mehrere Demonstrationen an der Hauptwache statt. Pegida Frankfurt Rhein-Main hatte sich mit rund 30 Personen vor der Kathari­nenkirche versammelt. NoFragida hatte mehrere Mahnwachen rund um die Hauptwache angemel­det – insgesamt waren etwa 600 Gegendemonstranten zugegen.
Auch die Polizei war wieder mit einem Großaufgebot vertreten. Erfreulicherweise verzichtete die Polizei heute auf Vorkontrollen und fuhr auch nach einem kurzen „Probelauf“ die Kamera ihres Überwachungswagens wieder ein. Es hat sich wohl auch bei der Polizei die Erkenntnis durchge­setzt, dass das permanente, anlasslose Filmen einer Demonstration rechtswidrig ist.
Weniger erfreulich war hingegen, dass die Kundgebung von NoFragida durchgehend von mehreren Beamten in zivil überwacht wurde. Unsere Beobachter vor Ort schätzten die Lage durchgehend friedlich ein, weshalb uns unklar ist, warum die Polizei solche, nicht gerade grundrechtsschonen­den, Maßnahmen ergriff.
Mehrere Polizeieinheiten hatten sich zudem unter die Kundgebungsteilnehmer von NoFragida gemischt, und teil­weise sogar Ketten gebildet, wodurch die Demonstrationsteilnehmer in ihrer Bewegungsfreiheit be­schränkt wurden. Auch hierbei ist uns unklar, warum die Polizei, trotz des friedlichen Ver­laufs der Proteste von NoFragida, solche unverhältnismäßigen Methoden anwendete und die Teil­nehmer der Gegenproteste dadurch einschüchterte.

Im Verlauf der Kundgebungen wurde von der Dachterrasse von Galeria Kaufhof an der Zeil ein Transparent mit der Aufschrift „Ihr seid Weltmeister, Ihr seid das Volk, Ihr seid Rostock-Lichtenha­gen“ entrollt. Daraufhin kontrollierte die Polizei mehrere Personen, die verdächtigt wurden, hierfür verantwortlich zu sein, da Galeria Kaufhof Strafantrag gestellt hatte. Nach Twitter-Meldungen der Polizei wurde dieser später allerdings wieder zurückgezogen.
Ein weiterer kurzer Moment der Aufregung war als die Polizei den Lautsprecherwagen der Antina­zikoordination umstellte, der mitten in der Demonstration von NoFragida stand. Sie warfen diesem vor, zu nah an die Absperrungen zu Pegida Frankfurt Rhein-Main heranfahren zu wollen. Nachdem es zu einigen Rangeleien mit umstehenden Demonstranten kam, zog sich die Polizei zurück. Für Außenstehende war der Anlass des rabiaten Vorgehens nicht ersichtlich – das Auto hatte sich kaum bewegt.
Nach Abschluss der Kundgebung von Pegida Frankfurt Rhein-Main reisten die Teilnehmer per S-Bahn ab. Einige Gegendemonstranten folgten ihnen bis zum Bahngleis und setzten dort ihren Protest fort. Die Polizei setzte Pfefferspray ein und verletzte damit einige Gegendemonstranten.
Um die Abreise der Teilnehmer der Pegida Frankfurt Rhein-Main Kundgebung zu ermöglichen sperrte die Polizei Frankfurt für ca. 20 Minuten die komplette Hauptwache ab, an allen Zugängen wurden Absperrgitter herunter gelassen. Aus brandschutztechnischer Sicht scheint uns dies eine rela­tiv gewagte Maßnahme zu sein. Für einige Zeit konnte niemand die Hauptwache verlassen und be­treten.

NoFragida formierte sich nach Ende der Kundgebung von Pegida Frankfurt Rhein-Main zu einer Spontandemonstration. Unter dem Slogan „Refugees are welcome here“ zogen ca. 400 Demonstranten Richtung Hauptbahnhof. Im Bahnhofsviertel wurde die Demonstration von drei Einzelpersonen an­gegriffen. Ein Mann rief „White Pride“ und „Ihr gehört alle ins Arbeitslager“ und bedrohte De­monstrationsteilnehmer körperlich. Ein weiterer Mann, der HogeSa zugerechnet werden kann, be­leidigte Demonstrationsteilnehmer und wurde handgreiflich.
Am Platz der Republik erinnerten die Demonstrationsteilnehmer durch gemeinsames Hinlegen an die im Mittelmeer ertrinkenden Flüchtlingen. Dadurch kam es zu einem kurzen Verkehrsstau.
Im Verlauf der Demonstration kam es zu drei Böller­würfen.

Montag, 11. Mai 2015

Bericht zur Versammlung vom 11.05.15 der Freien Bürger für Deutschland und NoFragida


Auch diesen Montag gab es in der Frankfurter Innenstadt zwei Demonstrationen. Auf dem Römer hielten die „Freien Bürger für Deutschland“ eine Kundgebung ab, an der ca. 20 Personen teilnahmen. Auf dem Römer selbst versammelten sich ca. 100 Gegendemonstranten, um den Römer herum verteilten sich ca. 1000 weitere Teilnehmer von NoFragida. Kritisiert wird von der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt (IfDB FFM) vor allem das wiederholte Durchführen selektiver Vorkontrollen von Personen, die sich zu einer Gegendemonstration formieren wollen. Zudem rügt die IfDB FFM Durchsagen der Polizei, die den friedlichen Gegenprotest von NoFragida als Angriff auf die Meinungsfreiheit delegitimieren.


Heute ist das Aufeinandertreffen relativ ruhig abgelaufen, daher ist unser Bericht auch ziemlich kurz. Ruhig ist dabei durchaus im wörtlichen Sinne zu verstehen – dadurch, dass die Freien Bürger für Deutschland keine Anlage dabei hatten, verzichteten auch die Demonstranten von NoFragida auf lautstarken Gegenprotest.

Zuallererst haben wir heute eine Überraschung erlebt: die Polizei ist auf unsere, über mehrere Wochen gebetsmühlenartig wiederholte, Aufforderung eingegangen das permanente Filmen oder Übertragen von Bildern der Kundgebungen in die umstehenden Einsatzfahrzeuge per Kamerawagen einzustellen. Wir freuen uns über diese Entwicklung und hoffen, dass sie von Dauer seien wird. Trotzdem kam es rund um den Römer immer wieder zum Filmen durch Handkameras ohne ersichtlichen konkreten Anlass durch einzelne Beamten der Polizei. Diese stellten auch nach verschiedenen Aufforderungen durch Teilnehmer der Versammlung von NoFragida das Filmen nicht ein. Die Situation war dabei friedlich und kein Teilnehmer der Versammlung vermummt o.ä., sodass für uns der konkrete Anlass für diese Maßnahme nicht ersichtlich war und von den Beamten der Polizei auch nicht mitgeteilt wurde. Auch waren trotz der - auch von der Polizei Frankfurt via Twitter gelobten - friedlichen Gesamtsituation mehrere Zivilpolizisten im Einsatz, die zum Teil Teilnehmer der Versammlung von NoFragida abfotografierten.

Um zu einem weiteren Kritikpunkt zu kommen, der sich durch unsere Berichte der letzten Wochen zieht: Die Polizei hat zum wiederholten Male selektiv Vorkontrollen von Personen beim Betreten des Römers durchgeführt. Kontrolliert wurden vor allem Personen mit farbigen Haaren, Piercings und/oder Aufnähern auf ihrer Kleidung. Dabei gab es zu dem Zeitpunkt der Kontrollen keine konkrete Gefahrenlage um diese zu rechtfertigen. Zudem waren die Demonstrationen von NoFragida, auch nach Einschätzungen der Polizei auf Twitter, in den letzten Wochen friedlich. Auch dieses Mal war der konkrete Anlass der Kontrollen für uns somit nicht ersichtlich.

Hauptsächlich kritikwürdig an der Arbeit der Polizei war für uns heute aber eine Durchsage durch einen Lautsprecherwagen am Römer. Mit Bezug auf „25 Jahre Meinungsfreiheit“ warf die Durchsage der Polizei den Demonstranten von NoFragida vor, die Meinungsfreiheit als hohes Gut der deutschen Demokratie zu gefährden. Diese öffentliche Delegitimierung einer Gegendemonstration erscheint uns höchst fragwürdig. Zum einen ist es aus juristischer Perspektive betrachtet, zumindest fragwürdig, anzunehmen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen nicht-staatliche Akteure, wie beispielsweise Gegendemonstranten, überhaupt geltend gemacht werden kann. Zum anderen ist es Aufgabe der Polizei, die Versammlungsfreiheit aller Bürger, auch der Gegendemonstranten, zu schützen und deren Wahrnehmung zu ermöglichen.

Samstag, 9. Mai 2015

Bericht der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte von der Veranstaltung „Wie sicher ist Frankfurt?“ der CDU-Westend mit dem Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank


Der Besuch der Veranstaltung „Wie sicher ist Frankfurt?“ und die Beobachtung des Verlaufs der Diskussion mit Markus Frank, hat die Einschätzung der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main bezüglich der sicherheitspolitischen Vorhaben der CDU-Fraktion Frankfurt bestätigt. Die Diskussion, hauptsächlich zentriert um öffentlichen Alkoholkonsum am Friedberger Platz und „Salafismus“, war sehr emotional aufgeladen und wenig um Sachlichkeit bemüht. Die Initiative hob vor allem hervor, dass durch den Ordnungsdezernenten immer wieder nicht rational begründete Gefahrenszenarien aufgebaut wurden. Zum anderen kritisierte der Vertreter der Initiative vor Ort, dass viele Vorschläge Franks für vermeintlich wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig und mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Der Frankfurter Ordnungsdezernent scheint nicht bereit, rechtsstaatliche Begrenzungen und geltende Rechtsprechung, die Begrenzungen seiner ordnungspolitischen Vorstellungen darstellen, anzuerkennen. Das Ordnungsrecht wurde von ihm primär als Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen vorgestellt. 

Am vergangenen Dienstag, den 05.05.2015, hat ein Beobachter der „Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main“ die sogenannte „Bürgerfragestunde“ der CDU-Westend unter dem Titel „Wie sicher ist Frankfurt?“ besucht. Zu Gast war der Frankfurter Ordnungsdezernent Markus Frank. Eigentlich darauf eingestellt, das erst kürzlich veröffentlichte „sicherheitspolitische Positionspapier“ der CDU-Fraktion Frankfurt (hierzu unsere Stellungnahme: tinyurl.com/p3tmtgz) zu diskutieren, verlief der Abend etwas anders als erwartet.
Es war angedacht, dass die etwa 30 anwesenden Bürgerinnen und Bürger mit dem Dezernenten Fragen rund um das Thema „Sicherheit“ diskutieren. Zu Beginn der Veranstaltung hielt Markus Frank einen etwa halbstündigen Eröffnungsvortrag, in dem er Sicherheit als sogenannten „Standortvorteil“, den Frankfurt dank der Ordnungspolitik der letzten Jahre habe, bezeichnete.
Als Beispiel für die gut funktionierende Frankfurter Ordnungspolitik ging Frank sehr ausführlich auf die Arbeit des Ordnungsamtes in Bezug auf den Friedberger Markt ein. Das Vorgehen der Ordnungsbehörden, die von Anwohnern mehrfach gerufen wurden, weil sich diese durch Lärm, Müll und „wildes Urinieren“ gestört fühlten, wurde von ihm als vorbildlich vorgestellt. Frank lobte in diesem Zusammenhang, dass die Ordnungshüter mit „innovativen Methoden“, wie persönliches Ansprechen der Störer, darauf hingewirkt hätten, die Situation zu befrieden. So eine Maßnahme sei, wie Frank hervorhob, im Bahnhofsviertel oder auf der Zeil nicht möglich – aufgrund des „unterschiedlichen Klientels“.
Diese Aussage bekräftigt unsere Annahme, die wir bereits in unserer Stellungnahme zum „sicherheitspolitischen Positionspapier“ der CDU-Fraktion Frankfurt beschreiben:
Es kommt der CDU gar nicht darauf an, ob im öffentlichen Raum Alkohol konsumiert wird und sich andere dadurch gestört fühlen, sondern vielmehr darauf, wer der Konsument ist.
Während Markus Frank am Friedberger Platz auf Parteifreunde trifft, die eine „harte Arbeitswoche“ bei einigen Gläsern Wein ausklingen lassen, möchte er mit den Teenagern, Obdachlosen und sozial Prekären, die sich Freitags im Supermarkt auf der Zeil mit alkoholischen Getränken versorgen, nicht persönlich kommunizieren. Warum er persönliche Ansprachen auf der Zeil für unsinnig hält, erklärte Frank nicht.
Der zentrale Punkt der Diskussion am Dienstag, war das Thema „salafistischer Terrorismus“. Bezugspunkt war die Festnahme des Paares, das einen Sprengstoffanschlag auf das „Radrennen Rund um den Finanzplatz Frankfurt Eschborn“ am 1. Mai geplant haben soll.
Frank hob in Bezug auf das Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Attentäter besonders die Leistung einer Baumarktmitarbeiterin hervor, die angeblich durch das „Aussehen“ der beiden misstrauisch geworden sei und deshalb deren Chemikalienkauf gemeldet habe. Dass Baumärkte eine gesetzliche Meldepflicht (nach § 3 ChemVerbotsV) über Käuferidentität und Chemikalienmenge trifft, wenn jemand größere Mengen hochexplosiver Chemikalien bei ihnen einkauft, verschwieg Frank. Er stellte es so dar, als sei ein Terroranschlag einzig aufgrund des besonnen Vorgehens einer besonders aufmerksamen Verkäuferin verhindert worden. Tatsächlich haben hier wohl einfach die bereits existierenden Gefahrenabwehrmechanismen gut funktioniert. Die starke Bezugnahme von Frank auf das „verdächtige Aussehen“ der beiden Tatverdächtigen (die Frau ist nach Medienberichten Burkaträgerin) halten wir für zumindest problematisch – die Aufforderung Franks, verdächtige Nachbarinnen und Nachbarn zu melden und zu beobachten, wirkte wie ein Misstrauensvotum gegen voll verschleierte Frankfurter Mitbürgerinnen und deren Familien.
Durch Franks Ausführungen zu dem Thema „Salafismus“ zog sich außerdem eine Grenzziehung zwischen einem unklaren „Wir“ und einem unklaren „Denen“. Als ein Lösungsansatz wurde beispielsweise präsentiert, dass wir „die über unser Wertesystem informieren“ müssten. Eine besondere Verantwortung in diesem Zusammenhang sah Frank bei allen Muslimen. Diese sollten sich ganz besonders von islamistischen Terrorakten distanzieren. Das zeigt, dass er anscheinend davon ausgeht, dass Muslime diesen Organisationen generell näher stehen, als die übrige deutsche Bevölkerung.
Als Lösungsansatz schlug Frank vor, das Strafmaß für islamistisch motivierte Tötungsdelikte generell zu erhöhen und bereits die Vorbereitung einer solchen Tat gleich der Vollendung zu bestrafen. Das zeigt, dass Frank mit fundamentalen Verfassungsgrundsätzen der BRD scheinbar nicht vertraut ist. Eine extensive Vorfeldstrafbarkeit ist mit dem, in Art. 103 Abs. 2 GG normierten nulla poena sine lege-Grundsatz nicht vereinbar. Voraussetzung von Strafbarkeit ist immer eine Straftat. Franks Vorschlag führte zu Unmutsbekundungen einiger Bürgerinnen und Bürger. Eine junge Frau kritisierte, dass dieser Vorschlag an der Grenze zum verfassungswidrigen „Gesinnungsstrafrecht“ stehe, während eine andere Bürgerin Frank vorwarf, kriminologische Erkenntnisse zu ignorieren – höhere Strafandrohungen hätten noch nie zu weniger Gesetzesverstößen geführt.

Insgesamt wurde deutlich, dass Frank zum einen ein nicht begründetes Gefahrenszenario aufbaut, indem er beispielsweise so tut, als sei ein Terroranschlag nur zufällig verhindert worden. Zum anderen knüpft er daran Vorschläge für vermeintlich wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig erscheinen und mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Der Frankfurter Ordnungsdezernent ist, wir er am Dienstag mehrfach deutlich zum Ausdruck brachte, nicht bereit ,rechtsstaatliche Begrenzungen und geltende Rechtsprechung, die Begrenzungen seiner ordnungspolitischen Vorstellungen darstellen, anzuerkennen.
Das Ordnungsrecht scheint für Frank insgesamt eher ein Mittel zu sein, um seine (stadt)politischen Ansichten durchzusetzen, als ein Instrumentarium staatlicher Gefahrenabwehr.

Montag, 4. Mai 2015

Ein Kommentar zum sicherheitspolitischen Positionspapier „Sicheres Frankfurt“ der CDU-Fraktion Frankfurt vom 22.04.2015 mit Hinblick auf die Veranstaltung „Wie sicher ist Frankfurt“ mit Markus Frank am 05.05.2015


Die Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main kritisiert, dass die CDU-Fraktion Frankfurt in ihrem Positionspapier „Sicheres Frankfurt“ unter dem Schlagwort „Sicherheit und Ordnung“ ihre eigenen Vorstellung, wie, von wem und in welcher Art und Weise städtischer Raum genutzt werden sollte, durchzusetzen versucht. In diesen Ausführungen wird weder die Kriminalstatistik Frankfurt für das Jahr 2014 angemessen und ausgewogen berücksichtigt, noch deutlich gemacht und belegt auf welchen Statistiken und wissenschaftlichen Erkenntnissen die Annahmen der CDU-Fraktion Frankfurt beruhen.
Zudem kritisiert die Initiative das zugrunde liegenden Argumentationsmuster der Fraktion und wirft ihr vor, sich die alleinige Definitionsmacht darüber zuzuschreiben, welches Verhalten in der Stadt Frankfurt erwünscht und welches unerwünscht ist, sowie welche Menschen schützenswerte Bürgerinnen und Bürger Frankfurts sind und welche nicht. Auch kritisiert die Initiative strukturell rassistische Grundannahmen des Textes, da Probleme von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit immer wieder im Zusammenhang mit Zuwanderung und kulturell abweichendem Verhalten diskutiert werden.

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Die CDU-Fraktion Frankfurt hat am 22. April ein „Sicherheitskonzept“ mit dem Titel „Sicheres Frankfurt“ veröffentlicht. Als Initiative, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gegen staatliche Eingriffe zu schützen und staatliche Übergriffe sichtbar zu machen, haben wir das Gefühl, dass dieses Positionspapier nicht unkommentiert bleiben darf. Das Verständnis der CDU-Fraktion Frankfurt für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum ist derart gestaltet, dass es Ungleichbehandlung, Ausgrenzungen und Grundrechtsverstöße impliziert und in manchen Fällen sogar explizit nahelegt.
Wir werden im Folgenden zum einen die Annahmen der CDU Frankfurt im Vergleich mit der Kriminalstatistik 2014 für Frankfurt einem Realitätscheck unterziehen. Zum anderen wollen wir die rechtlichen, sowie die stadtpolitischen Implikationen der Vorschläge aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger kritisch hinterfragen.
1. Realitätscheck
Das sicherheitspolitische Positionspapier der CDU bezieht sich in der Einleitung auf die Kriminalstatistik für Frankfurt (S.2). Als Gefahren für die öffentliche Sicherheit sieht die CDU nun vor allem Straftaten, die Verunreinigung des öffentlichen Raums und städtebauliche Angsträume. Warum die „Förderung von Sauberkeit und Ordnung des öffentlichen Raumes“ (S.2) ein fundamentaler Beitrag zur Gewährleistung der „Sicherheit der Menschen in unserer Stadt“ (S.2) sei, wird aus dem Text heraus nicht klar und ist für uns auch nicht nachvollziehbar. Ebenso bleibt unklar, warum häusliche und sexualisierte Gewalt in diesem Konzept keine Beachtung finden. Ein Blick in die aktuelle Kriminalstatistik für Frankfurt zeigt, dass diese Delikte in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind. In Bezug auf Fälle häuslicher Gewalt wurde erstmals seit 2007 wieder ein überdurchschnittlicher Wert erreicht (Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S.15f.) und auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (abgesehen von Delikten in Zusammenhang mit verbotswidriger Prostitution) sind angestiegen (Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S.8f.). Dieser Problembereich, in dem dringend eine Sensibilisierung für Gewalt innerhalb von Familien sowie für sexualisierte Gewalt nötig wäre – die eben kein rein privates sondern ein öffentliches Problem sind, und damit auch das „Grundbedürfnis der Menschen“ in Frankfurt nach „Sicherheit und Ordnung“ (S.2) betreffen – bleiben in dem Sicherheitskonzept der CDU leider komplett unberücksichtigt.
Ernstzunehmende Sicherheitspolitik muss nach unserer Ansicht vor allem die physische und psychische Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger im Blick haben, und nicht die Unversehrtheit von Bürgersteigen und Hausfassaden.
Ein besonderes Augenmerk wird in dem Sicherheitskonzept auf den Themenbereich Vandalismus/Sachbeschädigung gelegt. Hier wird vor einer „zunehmende[n] Gewalt gegen Sachen und Vandalismus“ gewarnt. Diese sei „oft Ausdruck einer Verrohung der betreffenden Täter, die nicht selten Ankündigung schlimmerer Straftaten ist. Auch verdienen es die Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, sie vor Vandalismus [zu] schützen, auch deswegen, weil sie als Steuerzahler täglich hart arbeiten, um der Stadt Einrichtung und Pflege öffentlicher Anlagen und Einrichtungen zu ermöglichen“ (S.8). Aus der Kriminalstatistik ergibt sich hingegen, dass der Schaden, der 2014 durch Sachbeschädigungsdelikte entstanden ist, sehr gering ist – am Gesamtschaden durch Kriminalität in Frankfurt macht er einen Anteil von unter 0,05% aus. Der Schaden aus „Sonstigen Straftatbeständen nach StGB“, worunter auch Sachbeschädigungsdelikte fallen, ist 2014 um 52,9% im Gegensatz zum Vorjahr zurückgegangen. Zum Vergleich: Wirtschaftskriminalität machte 2014 56,3% des Gesamtschadens aus, nämlich etwa 103 Mio. €. Ein Sicherheitskonzept, dass sich auf dieses Kriminalitätsfeld konzentriert, würde den Frankfurter Steuerzahler wohl um ein Vielfaches mehr entlasten.
Insgesamt lässt sich der Einschätzung, dass Frankfurt „eine sicher sichere Stadt“ (S.2) sei, nur zustimmen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Schwerpunktsetzung der CDU nicht an den wirklichen Gefahrenpotentialen des städtischen Alltags orientiert ist.
Aufbauend auf der überhöhten Darstellung von Kriminalität in Frankfurt in den Medien wirken die Ausführungen der CDU wie eine politisch instrumentalisierte Dramatisierung. Dass das Papier ohne belegte Bezüge auf Statistiken und Wissenschaftliche Erkenntnisse auskommt, verstärkt diesen Eindruck noch.
Es scheint, in Auseinandersetzung mit den Fakten, als ob die CDU unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr ihre eigenen Vorstellung, wie, von wem und in welcher Art und Weise städtischer Raum genutzt werden sollte, durchzusetzen versuchen.
2. Die rechtlichen und stadtpolitischen Implikationen der Vorschläge der CDU-Fraktion Frankfurt
Auffallend im „sicherheitspolitischen Positionspapier“ der CDU-Fraktion Frankfurt ist, dass wenig explizit gesagt, aber viel unterschwellig gefordert wird. Durch das ganze Dokument zieht sich die unterschwellige Annahme der CDU-Fraktion, alleine definieren zu können, welches Verhalten in der Stadt Frankfurt erwünscht und welches unerwünscht ist. So soll beispielsweise öffentlicher Alkoholkonsum im Bahnhofsviertel teilweise untersagt werden (S.9) – nicht hingegen am Friedberger Platz, wo es in der Vergangenheit zu vehementen Anwohnerprotesten gegen den Freitagsmarkt kam. Auffällig ist hierbei, dass sich diese beiden Konsumorte einzig durch ihr Klientel, nicht jedoch durch die mit dem Alkoholkonsum einhergehenden negativen Nebeneffekte (Vermüllung, wildes Urinieren etc.), unterscheiden. Während im Bahnhofsviertel vor allem sozial Prekäre und Suchtkranke öffentlich Alkohol trinken, trifft sich im Nordend wöchentlich die gehobene Mittelschicht Frankfurts.
Es liegt somit die Annahme nahe, dass soziale Konflikte nicht als solche benannt werden, sondern als Sicherheitsprobleme gelöst werden sollen. Sozial unerwünschtes Verhalten wird kriminalisiert und Menschen, die aus dem Raster fallen, werden verdrängt. Dabei sollte der öffentliche Raum allen Menschen gleichermaßen offen stehen und allen zugänglich sein, solange keine strafrechtlich relevanten Abweichungen damit einhergehen.
Soziale Probleme werden nicht gelöst, indem man das Ordnungsrecht so anpasst, dass unerwünschte Personen und Verhaltensmuster ausgeschlossen werden!

Um ihre ordnungspolitischen Vorstellungen durchzusetzen, schlägt die CDU-Fraktion vor, den öffentlichen Raum verstärkt per Videoüberwachung zu kontrollieren (S.9). Die CDU stellt dabei die These auf, dass bereits die Gegenwart von Videotechnik Straftaten verhindern kann“(S.9).
Diese Annahme wird nicht belegt und ist zudem wissenschaftlich zumindest umstritten (vgl. bspw. Brandt 2004: Wirkungen situativer Kriminalprävention). Außerdem wird mit keinem Satz erwähnt, dass durch Videoüberwachungsmaßnahmen grundsätzlich quantitativ immer mehr unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten verletzt werden als tatsächlich Delinquenten aufgezeichnet werden. Diese Maßnahmen sind somit regelmäßig als unverhältnismäßig einzustufen.

Die grundlegende Haltung der CDU-Fraktion Frankfurt – entscheiden zu können, welches Verhalten im öffentlichen Raum legitim sei – zeigt sich auch in ihrer ganz eigenen Interpretation politischer Grundrechte. So steht in dem Positionspapier: „Die CDU-Fraktion (…) wird sich gemeinsam mit Magistrat und den Sicherheits- und Ordnungsbehörden auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschen in dieser Stadt von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung ungehindert Gebrauch machen können. Nach unserer Überzeugung obliegt es in einer rechtsstaatlichen Gesellschaft ausschließlich den Gerichten und nicht etwa dem Einzelnen, darüber zu entscheiden, ob die Meinung Andersdenkender vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist oder nicht.“ (S.10)
Hier liegt offenbar ein juristischer Irrtum in Bezug auf die Reichweite des Grundrechts der Versammlungsfreiheit und der Reichweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung vor. Diese umfassen nicht nur das Recht zu sagen oder zu zeigen, welche Haltung man in politischen und gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen einnimmt, sondern auch das Recht des Einzelnen öffentlich kundzutun, dass sie oder er mit einer von einer anderen Person vertretenen Meinung gerade nicht einverstanden ist. Die CDU-Fraktion verkennt offenbar, dass diese Grundrechte vor allem Abwehrrechte gegen den Staat bilden, und entgegenstehende Meinungsäußerungen anderer Bürger und Bürgerinnen gar nicht unbedingt dazu geeignet sind, diese Grundfreiheiten einzuschränken. Eine Demonstration in Frankfurt, die sich einem PEGIDA-Aufzug entgegenstellt, kann sich – ebenso wie PEGIDA selbst – auf diese Grundrechte berufen, ohne damit die Grundrechtsausübung von PEGIDA einzuschränken. Die CDU entfernt sich mit ihrer, wenn auch nur sehr kurzen und wenig präzisen, Argumentation von dem Boden der Verfassung.
Ein letztes Beispiel für problematische implizite Annahmen, die sich im Positionspapier finden lassen, stellt die unterschwellig rassistische Grundstruktur dar. Dies wird nicht explizit ausformuliert, die Argumentationsführung ist aber offensichtlich strukturell rassistisch.
Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Der Punkt „Bewältigung von Armutseinwanderung“ im Dokument ist ein Paradebeispiel wie wenig gesagt, aber viel gemeint wird. Zum einen erscheint es uns bereits prinzipiell fragwürdig in einem sicherheitspolitischen Papier den Punkt „Armutseinwanderung“ aufzunehmen. Dies ließe sich nur rechtfertigen, wenn man davon ausginge, dass „kriminelle Ausländer“ eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Frankfurt darstellen würden. Warum die CDU-Fraktion Frankfurt dieses Thema aufgreift, bleibt im Dokument selbst dann auch vage: Die im Zusammenhang mit der zunehmenden Armutseinwanderung festzustellenden Probleme sind von der Stadt Frankfurt nicht alleine zu lösen.“ (S.8) Was diese Probleme sind, wird im Unklaren gelassen. Dass hier offenbar auf Phänomene wie „lagerndes Betteln“, „Alkoholkonsum im öffentlichen Raum“ oder auch „aggressives Betteln“ abgestellt werden soll, liegt nahe, da genau diese Punkte im nächsten Absatz aufgegriffen werden. Die CDU-Fraktion Frankfurt bedient damit rassistische und auch antiziganistische Stereotype über sogenannte „Armutszuwanderer“. Anstatt hier die sozialpolitische Problematik obdachloser, strukturell benachteiligter oder einfach verarmter Menschen in Frankfurt zu diskutieren und nach Lösungsansätzen zu suchen, die eine Hilfe für die betroffenen Menschen darstellen, soll auch hier über die Sicherheitspolitik ein soziales Problem „gelöst“ werden.
Wenn der Frankfurter Ordnungsdezernt im FR-Interview zum Erscheinen des „sicherheitspolitischen Positionspapier“ ausführt: Nein, es ist auch nicht das Ziel, ein klinisch reines Bahnhofsviertel zu haben. Dann wäre es nicht mehr das Bahnhofsviertel, wie viele Frankfurter es ja auch mögen. Diese Internationalität und diese Kiezigkeit – sagt man das überhaupt? – das ist einmalig und authentisch für unser Bahnhofsviertel.“, zeigt sich diese Denkstruktur in perfider Art und Weise. Ein klinisch reines Bahnhofsviertel ist nicht möglich, weil dann die „Internationalität“ verloren ginge. Der hier implizit aufgezeigte Zusammenhang zwischen der Anwesenheit von Ausländern und der Nicht-Sauberkeit des Bahnhofsviertel ist mehr als fragwürdig und bringt die kritisierte implizite Argumentationsstruktur des „sicherheitspolitischen Positionspapiers“ auf den Punkt:

Die Sicherheit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wird permanent mit ordnungspolitischen und sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen das Verhalten abweichender, anderer Gruppen verteidigt: Menschen, die als Alkoholiker, Drogenabhängige, Ausländer etc. eingeordnet werden, und sich scheinbar nicht den von der CDU erwünschten sozialen Normen anpassen, finden in dem Frankfurt, das sich die CDU-Fraktion Frankfurt wünscht, keinen Platz.

Am 5.5.2015 will die CDU-Fraktion Frankfurt im Westend mit dem Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU) darüber diskutieren, wie sicher Frankfurt ist. Wir empfehlen Ihnen, ihre Grundannahmen noch einmal zu überdenken und ihre Sicherheitspolitik im Sinne einer wirklich „weltoffene[n] und liberale[n] Stadt“ (S.2) zu überarbeiten und zu redefinieren.