Dienstag, 3. Mai 2016

AfD-Parteitag in Stuttgart am 30.04 - Bericht zum Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten


Berichte aus der Gefangenensammelstelle – Dokumentation einiger Rechtsbrüche der Polizei

 

Im Rahmen der Proteste gegen den AfD-Parteitag am 30. April 2016 auf dem Messegelände in Stuttgart kam es zu zahlreichen Ingewahrsamnahmen durch die Polizei. Etwa 900 Personen wurden in die provisorische Gefangenensammelstelle in der Messehalle 9 gebracht. Hierbei kam es zu unzähligen, teils gravierenden, Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Einzelne Gefangene berichteten von massiven körperlichen und sexuellen Übergriffen durch Polizeibeamte. Es brachen auch mehrere Personen aufgrund der desolaten Haftbedingungen und der strapaziösen Gesamtumstände zusammen und mussten ärztlich versorgt werden.
Die Gesamtheit der Rechtsbrüche durch die Polizei ist so umfangreich, dass eine umfassende Darstellung nicht möglich ist. Da die schockierenden Vorkommnisse, bis auf einen Artikel in der Tageszeitung neues deutschland, kaum Beachtung gefunden haben, soll im Folgenden eine Darstellung erfolgen.
Hierbei stützen wir uns auf unsere eigenen Beobachtungen vor Ort, sowie auf Gedächtnisprotokolle inhaftierter Einzelpersonen.

Bei dem Polizeieinsatz gegen die Demonstranten wurden massiv Grund- und Menschenrechte verletzt. Die ergriffenen Maßnahmen gegen ca. 900 Personen sind auch durch vereinzelte Straftaten, beispielsweise Böllerwürfe und angezündete Autoreifen, nicht zu rechtfertigen. Die meisten festgesetzten Demonstranten wurden so lange festgehalten, dass sie an der für 13.00 Uhr angemeldeten Demonstration gegen die Politik der Partei Alternative für Deutschland nicht mehr teilnehmen konnten. Von einzelnen Polizeibeamten wurde dies sogar als explizites Ziel der Maßnahme benannt. Die Polizei kündigte ebendies auch in einer Pressemitteilung vor den Protesten an: „Wer auf der Messe negativ auffällt wird die Demonstration in Stuttgart kaum mitbestreiten können.“ (Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Reutlingen vom 27.04.2016).
So entsteht der Eindruck, dass es der Polizei gerade darauf ankam, das von ihr im Vorfeld der geplanten Proteste gezeichnete Szenario Wirklichkeit werden zu lassen. Die Ingewahrsamnahme von mehr als 900 Personen stellt einen massiven Angriff auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar. Der Staat kann nicht wegen einzelner Straftaten komplette Versammlungen festsetzen, um die Demonstranten an der Teilnahme an einer angemeldeten, friedlichen Demonstration zu hindern. Das ist grob unverhältnismäßig. Im vorliegenden Fall wäre die Polizei zunächst gehalten gewesen, gegen einzelne Störer Platzverweise auszusprechen und die übrigen Versammlungsteilnehmen nicht zu behelligen.

Hinzu kommt, dass sich alle festgesetzten Demonstranten unnötig lange in Gewahrsam befanden, die meisten für mehr als 12 Stunden. In dieser Zeit wurden sie nicht oder nur mangelhaft mit Informationen versorgt, den wenigsten wurde der Grund ihrer Festnahme erläutert. So ist bis heute unklar, ob die Ingewahrsamnahmen auf Grundlage von Gefahrenabwehrrecht oder auf Grundlage der Strafprozessordnung erfolgte.
Auch Telefonate mit Anwälten waren nicht möglich und wurden aktiv verhindert. Seitens einiger Richterinnen vor Ort wurde immer wieder mit einer Gewahrsamsfortdauer bis 20.00 Uhr des Folgetages gedroht, für den Fall, dass die Aussage verweigert wurde. Es ist aber ein fundamentales Recht, die Aussage in einem solchen Fall zu verweigern. Diese Methoden grenzen an Nötigung.

Allgemein ergibt sich aus allen Berichten, dass die Festgesetzten höchst unzureichend mit Nahrungsmitteln und Getränken versorgt wurden. Entgegengesetzte Darstellungen der Polizei sind schlichtweg falsch.
Auch gab es nur sehr sporadisch Zugang zu Toiletten, Waschgelegenheiten gab es gar nicht.
Teilweise wurde sogar der Zugang zu Medikamenten für kranke Personen nicht gewährleistet, auch auf mehrmaliges Nachfragen wurde dieser nicht sichergestellt. Asthmatikern wurde ihr Asthmaspray vorenthalten, Diabetikern ihr Insulin, Allergiker hatten keinen Zugriff auf ihre Notfallmedikation. Auch Frauen, die ihre Periode hatten, durften nicht zur Toilette und bekamen keine Hygieneartikel zur Verfügung gestellt.
Diese desolaten, teilweise folterähnlichen Zustände führten zu zahlreichen physischen und auch psychischen Zusammenbrüchen der Gefangenen.

Besonders gravierend stellte sich die Situation in den sogenannten Sammelzellen dar. In diesen gehegeähnlichen Konstruktionen fühlten sich die Gefangenen wie Tiere behandelt. Es gab weder Sitzgelegenheiten, noch einen ausreichenden Sichtschutz vor den Blicken der Polizeibeamten. Auch konnten die Zellen durch am Hallendach befestigte Kameras gefilmt und eingesehen werden. Hierdurch entstand ein Gefühl der permanenten Überwachung. Zudem waren Personen auch innerhalb der Zellen über mehrere Stunden mit Kabelbindern gefesselt. Dadurch waren für sie Trinken und Nahrungsaufnahme sowie eigenständige Toilettengänge unmöglich. Die festgesetzten Personen wurden immer wieder gezielten Demütigungen und Bedrohungen seitens der Polizeibeamten ausgesetzt, denen sie hilflos ausgeliefert waren. Auch war subjektiv ein Ende dieser Lage nicht absehbar. Zudem drangen immer wieder Polizeibeamte in die Zellen ein und es kam zu körperlichen Übergriffen auf die bereits wehrlosen Personen.
Diese Art der Objektivierung von Menschen stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie dar und ist daher aufs Schärfste zu verurteilen. Die Polizei als Organ des Staates ist in besonderem Maße an die Grund- und Menschenrechte gebunden und darf ein solchen Verhalten nicht an den Tag legen.

Diese allgemeine Einschätzung deckt selbstverständlich nicht alle Einzelfälle ab, in denen Personen unter besonderes widrigen Bedingungen festgehalten, misshandelt, beleidigt und Opfer sexistischer Übergriffe wurden. Auch die vielen Minderjährigen, die rechtswidrig stundenlang festgehalten wurden, ohne dass ihre Eltern informiert wurden, und die festgesetzten Pressevertreter können hier nur kurz genannt werden.

Insgesamt ist dieser Polizeieinsatz skandalös – wir rechnen damit, dass es ein rechtliches Nachspiel geben wird. Wir gehen auch davon aus, dass Betroffenen der Maßnahme einen Anspruch auf Entschädigung und Rehabilitation zusteht.

Kontakt:

0157/53328993


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Darstellung dreier Einzelfälle – was geschah


Um 7.22 Uhr am Morgen des 30. April 2016 teilte die Polizei einer größeren Gruppe von ca. 450 Personen auf einer Kreuzung in der Nähe der Messe Stuttgart mit, dass sie sich nun in Polizeigewahrsam befänden. Zuvor hatte diese Gruppe versucht, eine Kreuzung zu blockieren und war dabei von bayerischen und baden-württembergischen Polizeikräften eingekesselt wurden, dabei kam es zu vereinzelten Böllerwürfen.
Dieser Kessel wurde anschließend von der Polizei nach und nach geräumt – Einzelpersonen wurden herausgezogen und weggebracht. Dieser Prozess begann um ca. 8.00 Uhr und endete um ca. 12.00 Uhr.
Bereits hierbei ging die Polizei unverhältnismäßig brutal vor: So wurden allen Personen die Hände mit Kabelbindern auf dem Rücken gefesselt, Einzelpersonen wurden bei den Festnahmen verletzt. Nicht alle festgesetzten Personen wurden gleichbehandelt, vielmehr wurden willkürlich und ohne erkennbare Logik unterschiedliche Maßnahmen angewandt.

Im Folgenden werden wir drei idealtypische Einzelfälle dokumentieren.

A) Nina1, 19 Jahre alt, 13 Stunden in Gewahrsam

Nina wurde um 10.30 Uhr brutal aus dem Kessel herausgezogen. Zwei Polizisten fixierten sie mit Kopf und Knie auf dem Boden und verdrehten ihr die Arme. Dabei wurde sie auch von einem der Einsatzkräfte aus BaWü sexualisiert beleidigt: „Das ist anscheinend deine sexuelle Lieblingspose!“
Nachdem ihr die Hände mit Kabelbindern auf dem Rücken gefesselt wurden, wurde sie an diesen hochgehoben, sodass ihre Füße den Bodenkontakt verloren – dabei wurden ihre Arme erneut sehr schmerzhaft verdreht, sie hatte Angst, dass ihre Schultern ausgekugelt werden. Anschließend wurde sie vor Ort zu einer Kamera getragen. Diese Maßnahme wurde mit dem Vorwurf des Widerstandes begründet. Nachdem sie von vorne und der Seite fotografiert wurde, brachten Einsatzkräfte sie in einen Kleinwagen, in dem sie mit vier anderen Personen saß. Keiner der Personen wurde angeschnallt, alle hatten ihre Hände auf dem Rücken gefesselt und konnten sich daher nicht festhalten. Es folgte eine schnelle, kurvenreiche Fahrt zur Messehalle 9, wobei die Personen immer wieder im Auto herumgeschleudert wurden. Einem Mitinsassen, der an Diabetes leidet und sich im Zustand der Überzuckerung befand, wurde sein Insulin verweigert und auch kein Arzt gerufen. Sein körperlicher Zustand verschlechterte sich dadurch rapide.
Der Kleinwagen stand mit verdunkelten Scheiben in der Messehalle – keinem Beamten war es möglich einzusehen, wie es den dort eingesperrten Personen erging.
In diesem gesamten Zeitraum war es den dort gefesselt eingesperrten Personen daher nicht möglich etwas zu trinken, zu essen oder die Toilette zu besuchen. Nach einer Wartezeit von ca. einer Stunde wurden nach und nach die männlichen Personen aus dem Kleinbus herausgeholt. Nina blieb ganz alleine bei geschlossenen Türen für ca. 5 Stunden im Kleinwagen. Ihr wurde in dieser Zeit Essen, Trinken und der Toilettengang verweigert. Erst um ca. 16.00 Uhr war es Nina möglich die Toilette zu besuchen und eine Zigarette zu rauchen, Essen und Trinken blieben ihr auch auf mehrmaliges Nachfragen verwehrt. Danach wurden die Hände mit Kabelbindern vorne gefesselt.
Das mittlerweile 6-stündige Eingesperrtsein in dem sehr warmen Kleinbus mit schlechter Luft ohne Essen und Trinken führte zu Kopfweh und Schwindel.
Um ca. 17.00 Uhr – aufgrund der langen Wartezeit hatte die Betroffene das Zeitgefühl verloren – wurden ihr ihre Tasche und Jacke abgenommen. Eine gefühlte halbe Stunde später wurde diese in ihrem Beisein durchsucht – was dazwischen damit passierte, ist unklar. Im Anschluss wurden die Personalien aufgenommen und erneut Fotos von Nina gemacht. In einem Durchsuchungszelt – mit geöffnetem Reißverschluss, von außen einsehbar – musste sich Nina komplett ausziehen. Obwohl sie nackt war, wurde sie nochmal von zwei Frauen abgetastet – diese Maßnahme ist reine Schikane. Anschließend wurden ihre Tattoos und Narben fotografiert. Auch nach mehrmaligen Nachfragen wurde es Nina verweigert, zu telefonieren.
In diesem gesamten Prozess wurde es ihr einmal kurz erlaubt zu trinken, es war ihr immer noch nicht erlaubt zu essen. Anschließend wurde sie in eine Einzelzelle in einem Gefangenentransporter verbracht, der auch im Inneren der Messehalle stand. Dabei wurde ihr angedroht, dass sie bis 20.00 Uhr am Folgetag dort bleiben müsse. Nach einiger Zeit wurden drei weitere Frauen in die ca. 2m² große Zelle gebracht. Es war sehr eng, die Luft war schlecht und es war extrem heiß. Da die anderen Personen nicht gefesselt waren wurden nun auch endlich Ninas Handfesseln gelöst. Um ca. 20.00 Uhr wurde Nina ein zweiter Toilettenbesuch zugestanden. Danach wurde sie, wieder gefesselt, zu einem eingegrenzten Platz in der Messehalle verbracht. Nach 12 Stunden bekam Nina dann zum ersten Mal etwas zu essen – ein Brötchen. Um 21.15 Uhr wurde Nina mit einem Bus vom Messegelände gebracht. Gegen sie wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Sie hatte über 12 Stunden ohne richterliche Anordnung im Polizeigewahrsam verbracht. Ihre Hände waren blau und taub von den Handfesseln, sie hat Prellungen und blaue Flecken von der Festnahme. Der Bus setzte sie an einer S-Bahnhaltestelle außerhalb von Stuttgart aus.

B) Lena2, 30 Jahre alt, 12 Stunden in Gewahrsam

Lena wurde bereits gegen 8.20 Uhr aus dem Polizeikessel abgeführt. Auf Nachfrage, aus welchem Grund sie in Gewahrsam genommen werde, erhielt sie keine Antwort. Stattdessen wurden ihr, obwohl sie keinerlei Widerstand geleistet hatte, die Hände mit Kabelbindern auf dem Rücken fixiert. Diese wurden so eng angelegt, dass die Durchblutung der Hände nicht mehr gewährleistet war und sich nach etwa einer halben Stunde ein Taubheitsgefühl in der linken Hand einstellte.
Lena wurde vor Ort weder fotografiert, noch wurden ihre Personalien festgestellt. Sie musste sich mit anderen festgesetzten Demonstranten in eine Reihe stellen, bis sie von einem Linienbus abgeholt wurden. In den Linienbus wurden etwa 60 Personen gebracht, alle mit Handfesseln auf dem Rücken. Weil nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden waren, mussten sich etwa 10 Personen auf den Boden setzen, außerstande, sich irgendwie festzuhalten. Nach einer kurzen Fahrt, während der einzelne Personen durch den Bus geschleudert wurden, kam der Bus gegen 10.20 Uhr vor der Gefangenensammelstelle an. Dort stand der Bus zunächst zwei weitere Stunden und heizte sich in der Sonne langsam auf. In dieser Zeit wurden den Gefangenen weder Nahrungsmittel, noch Getränke zur Verfügung gestellt, Toilettengänge wurden nur teilweise ermöglicht. Danach fuhr der Bus in die Messehalle, wo er eine weitere Stunde rumstand, die Gefangenen waren immer noch gefesselt, weswegen sie trotz einer mittlerweile unerträglichen Hitze nicht im Stande waren, ihre Winterjacken auszuziehen. Dann endlich wurden die Türen geöffnet, die Personen durften aussteigen. Endlich kam ein Polizeibeamter mit einer 0,5-Liter-Flasche Wasser, aus der er einzelnen Gefangenen zu trinken gab.
Lena wurde dann in ein Durchsuchungszelt gebracht, wo sie sich bis auf die Unterwäsche entkleiden musste. Nachdem sie und ihre Habseligkeiten durchsucht worden waren, wurde sie zu einer Kamera gebracht. Ihr wurde von einem Polizeibeamten mitgeteilt, dass sie verdächtigt werde, sich eines versuchten Landfriedensbruchs strafbar gemacht zu haben. Diesen Straftatbestand gibt es jedoch überhaupt nicht. Der Landfriedensbruch nach § 125 StGB stellt ein Vergehen dar, dessen Versuch nicht strafbar ist. Danach wurde sie einmal von oben bis unten abgefilmt, auch ihr Personalausweis wurde vor die Kamera gehalten. Dann nahmen die Polizeibeamten Lenas Sonnenbrille, die sie in ihrem Rucksack gefunden hatten, und sagten ihr, sie müsse diese aufziehen. Als sie dies verweigerte, wurde ihr die Sonnenbrille zwangsweise aufgesetzt, daraufhin wurde sie mit der Sonnenbrille abgefilmt.
Danach wurde Lena zu einem Computerarbeitsplatz gebracht, an dem zwei Polizeibeamte saßen. Diese gaben ihre Daten in den Computer ein. Lena teilte den Beamten mit, dass sie Widerspruch gegen die Ingewahrsamnahme und gegen das Abfilmen einlege und dass sie diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung verlange. Dies wurde ihr versagt. Auf ihre Frage nach den Dienstnummern der Beamten und dem Namen des Einsatzleiters wurde nur geantwortet: „Das geht dich gar nichts an!“.
Lena fragte dann, was jetzt geschehe. Ihr wurde mitgeteilt, dass ihre persönlichen Gegenstände jetzt verwahrt würden und sie in eine Sammelzelle gebracht werde, „zur weiteren Bearbeitung.“ Lena kam dann in eine provisorische Zelle, diese war mittels Bauzäunen umgittert, etwa 6 x 6 Meter groß und mit Teppichboden ausgelegt. Dort befanden sich bereits etwa 15 weitere Frauen. Es gab mehrere angebrochene Wasserflaschen, die sich die Frauen teilen mussten, und eine nicht abschließbare Chemietoilette. Essen wurde Lena nicht zur Verfügung gestellt, auf Nachfrage wurde ihr von einem Polizisten vor der Zelle mitgeteilt, dass die Zelle schon Essen bekommen hätte, sie habe eben Pech gehabt. Zu diesem Zeitpunkt hatte Lena seit etwa neuen Stunden nichts gegessen.
Eine Zellenmitinsassin, die mit der Situation offensichtlich überfordert war, begann irgendwann aus Verzweiflung gegen die Bauzäune zu treten. Daraufhin stürmten mehrere männliche Polizeibeamte mit erhobenen Schlagstöcken in die Zelle und stießen das Mädchen zu Boden. Sie drückten sie mit dem Kopf auf den Teppich und legten ihr Handfesseln an. Dann wurde sie hochgerissen und brutal aus der Zelle geschubst und weggebracht. Die übrigen Zelleninsassinnen, unter ihnen auch einige Minderjährige, waren von dem Vorgehen derart schockiert, dass mehrere Mädchen aus Angst in Tränen ausbrachen.
Irgendwann wurde Lena dann aus der Zelle geholt und zu einer Richterin gebracht. Diese fragte sie, wie und wann sie zu der Blockade angereist war und wer die Anreise organisiert habe. Lena verweigerte die Aussage, woraufhin die Richterin ihr mitteilte, dass sie, wenn sie nicht aussage, anordnen würde, dass Lena bis zum nächsten Tag um 20.00 Uhr in Gewahrsam bleiben würde.
Nach der Vernehmung wurde Lena dann erkennungsdienstlich behandelt, ihr wurden Finger- und Handabdrücke mit Tinte abgenommen, sie wurde gemessen, gewogen und ihre Narben und Tattoos wurden fotografiert. Dann wurde sie in eine andere Sammelzelle gebracht.
Gegen 19.00 Uhr wurde Lena dann aus der Zelle abgeholt, ihr wurden ihre persönlichen Gegenstände ausgehändigt und sie musste sich in einen Bus setzen. Dieser fuhr sie dann zusammen mit etwa 15 weiteren Personen zu einer S-Bahn Endhaltestelle, wo sie aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde.

C) Marco3, 27 Jahre alt, 12 Stunden in Gewahrsam

Um ca. 11.00 Uhr wurde Marco brutal am Kopf aus dem Kessel gezogen. Anschließend wurden ihm die Hände mit Kabelbindern auf dem Rücken gefesselt. Dann musste er sich in der Sonne hinsetzen und auf einen Bus für seinen Abtransport warten. Nach ca. einer Stunde fuhr ein Linienbus „Sonderfahrt“ vor. Marco musste sich in den Bus setzen. Dort wartete er eine weitere Stunde bis der Bus mit Gefangenen gefüllt war. Einzelne Personen mussten sich mit gefesselten Händen auf den Fußboden setzen, andere standen. Keiner hatte die Möglichkeit sich festzuhalten. Auf diese Problematik angesprochen, reagierten die anwesenden Polizisten mit Schulterzucken, „das ist nicht unser Problem“.
Die Fenster konnten nicht geöffnet werden, sodass es im Bus sehr schnell sehr warm wurde. Der Bus fuhr anschließend auf den Platz vor der Messehalle 9. Dort wurde den Gefangenen das Aussteigen aus dem Bus verwehrt. Nach einer Stunde stiegen die Gefangenen trotzdem aus dem Bus aus, da es in diesem unerträglich heiß und stickig wurde. Bis dahin gab es seit etwa 3 Stunden keine Versorgung mit Wasser und Essen und keine Möglichkeit eine Toilette zu benutzen. Vereinzelt durften nun Personen zur Toilette, einer Chemietoilette in der Messehalle. Hierbei wurde es den Gefangenen nicht ermöglicht, sich die Hände zu waschen, was insbesondere bei einem Mädchen, welches gerade seine Periode hatte und seinen Tampon gewechselt hatte, auf Unmut stieß. Wer etwas trinken wollte, musste sich von einem Beamten Wasser in den Mund gießen lassen, was von vielen Gefangenen als demütigend empfunden wurde.
Einige junge Frauen wurden dabei von männlichen Polizisten kommentiert: „Du bist doch ein junges, hübsches Ding, du hast es doch gar nicht nötig, mit denen abzuhängen, treff dich doch lieber mit uns.“ Im Laufe der Zeit fuhren drei weitere Busse vor. Marco konnte beobachten, dass die Situation sehr unterschiedlich war: In einem Bus durfte niemand aussteigen und alle blieben gefesselt; die Insassen eines anderen Busses hatten keine Kabelbinder und konnten sich frei bewegen.
Gegen 16.00 Uhr lockerten sich die Bedingungen: Es gab die Möglichkeit sich die Hände vor dem Körper fesseln zu lassen, sodass es zumindest möglich war, eigenes Essen und eigene Getränke zu sich zu nehmen, zudem wurden Dixie-Klos in der Nähe des Busses bereitgestellt. Trotzdem mussten die Gefangenen mindestens sieben Stunden entweder in der Sonne oder im aufgeheizten Bus ausharren. Die meisten trugen seit dem kalten Morgen noch ihre Winterjacken, die sie aufgrund der Handfesseln nicht ausziehen konnten.
Im Bus befanden sich zudem mehrere Minderjährige – da die Polizei den Gefangenen weder den Vorwurf mitteilte, ihre Personalien kontrollierte oder ihre Rechte mitteilte, war der Polizei dies überhaupt nicht bekannt. Hinweise der Gefangenen auf die Minderjährigen wurden ignoriert. Auch auf mehrmalige Nachfrage konnte kein verantwortlicher Beamter genannt werden, es gab keine Möglichkeit zu telefonieren. Erst heimliche Anrufe bei den Eltern der Minderjährigen mit mitgeführten, eigenen Mobiltelefonen führten schlussendlich dazu, dass diese nach etwa 7 Stunden in Gewahrsam „frühzeitig“ zur Personalienfeststellung mitgenommen wurden.
Ab ca. 17.00 Uhr besserte sich die Versorgungslage mit Essen und Trinken. Die Polizei stellte Wasser und belegte Brötchen bereit. Zu dem Bus, dessen Insassen es verwehrt blieb, diesen zu verlassen, musste in diesem Zeitraum mehrfach der Krankenwagen kommen. Marco konnte mind. 5 Einsätze beobachten, bei denen Personen mit Kreislaufzusammenbrüchen u.ä. versorgt werden mussten.
Nachfragen bei der Polizei, wann man gehen könne, wurden mit Verweis auf die Demonstration in der Innenstadt abgetan – solange diese laufe, dürfte niemand der festgesetzten Personen das Messegelände verlassen, dies sei eine Anweisung von ganz oben. Wer „ganz oben“ sei, konnte aber nicht konkretisiert werden.

Kurz nach 18.00 Uhr wurde Marco mit dem Linienbus in das Innere der Halle gefahren – hier musste er eine weitere halbe Stunde innerhalb einer Wagenburg aus Polizeiautos warten. Immer noch hatte kein Polizist ihm erklärt, was der Vorwurf sei, der diese lange Ingewahrsamnahme rechtfertigen solle, die Namen des zuständigen Polizeibeamten wurden ihm verweigert: „Das weiß ich selber nicht, wer das hier zu verantworten hat.“
Dann wurde Marco herausgewinkt, er und seine Tasche wurde durchsucht. In der Tasche fand sich u.a. eine Mütze, eine Hose und eine Sonnenbrille. Danach kam er zu einem Computerarbeiterplatz, wo seine Daten aufgenommen wurden.
Eine Station weiter wurde sein Personalausweis abgefilmt. Dann wurde er von vorne, der Seite und hinten gefilmt. Die Hose wurde auch gefilmt. Dann wurde er gezwungen, die Mütze und die Sonnenbrille aufzusetzen. Sein Widerspruch gegen diese Maßnahmen wurde zwar aufgenommen, er erhielt aber keinen schriftlichen Beleg. Auch die Namen der zuständigen Polizeibeamten wurden erst nach mehrmaligem Nachfragen preisgegeben – die Vornamen wurden nicht genannt. Anschließend wurde Marco in einem Kleinbus zu der Bushaltestelle Plieningen-Post gebracht – diese lag sehr abgelegen. Um 20.30 Uhr war Marco nicht mehr im polizeilichem Gewahrsam. Aufgrund des langen Ausharrens in der Sonne, dem wenigen Trinken und dem permanenten Tragen einer Winterjacke hatte er sehr starke Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme. Es zeigten sich Anzeichen eines Sonnenstichs. Die Beschwerden sind auch nach zwei Tagen noch nicht vollständig abgeklungen.
Insgesamt war Marco 13 Stunden im polizeilichem Gewahrsam – das erste Mal, dass ein Polizeibeamter mit ihm in direktem Kontakt trat, war nach 11 Stunden.
Die Maßnahmen wirkten dabei vollkommen willkürlich: weder war es für die Polizeibeamten nachvollziehbar, wo er aufgegriffen worden war, noch von wem und wann.

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