Im Internet kursiert derzeit ein Video, das die gewaltvolle Festnahme
zweier junger Männer zeigt, die angeblich vorher versucht haben,
über eine Absperrung wegen des Besuchs der Queen in Frankfurt zu
springen.
Auf dem Video ist zu sehen, dass die Personen offensichtlich schon
festgesetzt sind und keine Anstalten machen wegzurennen. Sichtbar ist
einzig eine verbale Auseinandersetzung auf die ein Polizist mit einem
Griff an die Kehle des jungen Mannes reagiert. Der Rest der
Polizisten stürzt sich anschließend auf die beiden Festgesetzten.
Die jungen Männer werden zu Boden gedrückt, umgetreten, mit dem
Kopf gegen die Wand gedrückt und geschlagen.
Auch
nach Abgleich mit der Pressemitteilung der Polizei,
die auf diese Vorkommnisse reagierte (http://tinyurl.com/pncayxn),
ist keine Notwendigkeit unmittelbaren Zwang
anzuwenden erkennbar. Für uns sieht das vielmehr nach Folter aus:
Wenn Personen in Polizeigewahrsam ohne sachlichen Grund, wie etwa
Fluchtgefahr, körperlich gemaßregelt
werden, ist das Folter.
Das
Recht körperlich unversehrt zu sein, dass von der Polizei – trotz
massiver Schutzkleidung – in Form eines Schutzparagraphen speziell
für Polizisten
(s. hierzu akj
ffm: http://tinyurl.com/pe6k97d)
immer wieder in besonderem Maße eingefordert wird, gilt auch für
festgesetzte Personen. Es wird auch nicht davon ausgehebelt, wenn
folgende Beschreibung
der Polizei zutrifft:
„Die beiden Festgenommenen versuchten kurz zuvor die Absperrung
zum geschützten Innenbereich anlässlich des Besuchs der englischen
Königin zu übersteigen (…). In der Folge wurden die
Beamten vor Ort von den beiden polizeilich bekannten Personen aufs
übelste beleidigt. „Hurensöhne“ soll nur ein Beispiel für die
zahlreichen Beleidigungen sein.
Beide begegneten den polizeilichen Anordnungen sehr widerwillig und pöbelten auch weiterhin ununterbrochen gegen die Beamten. Einer der Männer verweigerte seine Ausweispapiere gänzlich und drohte den Beamten.“ (PM der Polizei Frankfurt)
Beide begegneten den polizeilichen Anordnungen sehr widerwillig und pöbelten auch weiterhin ununterbrochen gegen die Beamten. Einer der Männer verweigerte seine Ausweispapiere gänzlich und drohte den Beamten.“ (PM der Polizei Frankfurt)
Die Polizei Frankfurt beschreibt auch einen Schlag durch einen der
Festgesetzten ins Gesicht eines Polizisten. Dies ist für uns nach
Betrachten des Videos eher unwahrscheinlich.
Es sieht so aus, als würde die Polizei mit körperlicher Gewalt
unerwünschtes Verhalten sanktionieren. Der Polizei obliegt es als
ausführende Gewalt aber nun mal nicht, abweichendes Verhalten zu
sanktionieren – dies ist immer noch Aufgabe von Gerichten.
Warum die Polizeiführung in ihrer Pressemitteilung davon ausgeht,
dieses Verhalten von Polizeibeamten legitimieren zu müssen, ist
nicht verständlich. Wer so etwas unterstützt und deckt, muss sich
nicht wundern, wenn Polizisten angefeindet und als Bedrohung
wahrgenommen werden.
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