Freitag, 26. Juni 2015

Polizeigewalt im Rahmen des Besuchs der Queen - Eine Stellungnahme


Im Internet kursiert derzeit ein Video, das die gewaltvolle Festnahme zweier junger Männer zeigt, die angeblich vorher versucht haben, über eine Absperrung wegen des Besuchs der Queen in Frankfurt zu springen.


Auf dem Video ist zu sehen, dass die Personen offensichtlich schon festgesetzt sind und keine Anstalten machen wegzurennen. Sichtbar ist einzig eine verbale Auseinandersetzung auf die ein Polizist mit einem Griff an die Kehle des jungen Mannes reagiert. Der Rest der Polizisten stürzt sich anschließend auf die beiden Festgesetzten. Die jungen Männer werden zu Boden gedrückt, umgetreten, mit dem Kopf gegen die Wand gedrückt und geschlagen.
Auch nach Abgleich mit der Pressemitteilung der Polizei, die auf diese Vorkommnisse reagierte (http://tinyurl.com/pncayxn), ist keine Notwendigkeit unmittelbaren Zwang anzuwenden erkennbar. Für uns sieht das vielmehr nach Folter aus: Wenn Personen in Polizeigewahrsam ohne sachlichen Grund, wie etwa Fluchtgefahr, körperlich gemaßregelt werden, ist das Folter.

Das Recht körperlich unversehrt zu sein, dass von der Polizei – trotz massiver Schutzkleidung – in Form eines Schutzparagraphen speziell für Polizisten (s. hierzu akj ffm: http://tinyurl.com/pe6k97d) immer wieder in besonderem Maße eingefordert wird, gilt auch für festgesetzte Personen. Es wird auch nicht davon ausgehebelt, wenn folgende Beschreibung der Polizei zutrifft:

Die beiden Festgenommenen versuchten kurz zuvor die Absperrung zum geschützten Innenbereich anlässlich des Besuchs der englischen Königin zu übersteigen (…). In der Folge wurden die Beamten vor Ort von den beiden polizeilich bekannten Personen aufs übelste beleidigt. „Hurensöhne“ soll nur ein Beispiel für die zahlreichen Beleidigungen sein.
Beide begegneten den polizeilichen Anordnungen sehr widerwillig und pöbelten auch weiterhin ununterbrochen gegen die Beamten. Einer der Männer verweigerte seine Ausweispapiere gänzlich und drohte den Beamten.
“ (PM der Polizei Frankfurt)
Die Polizei Frankfurt beschreibt auch einen Schlag durch einen der Festgesetzten ins Gesicht eines Polizisten. Dies ist für uns nach Betrachten des Videos eher unwahrscheinlich.

Es sieht so aus, als würde die Polizei mit körperlicher Gewalt unerwünschtes Verhalten sanktionieren. Der Polizei obliegt es als ausführende Gewalt aber nun mal nicht, abweichendes Verhalten zu sanktionieren – dies ist immer noch Aufgabe von Gerichten.

Warum die Polizeiführung in ihrer Pressemitteilung davon ausgeht, dieses Verhalten von Polizeibeamten legitimieren zu müssen, ist nicht verständlich. Wer so etwas unterstützt und deckt, muss sich nicht wundern, wenn Polizisten angefeindet und als Bedrohung wahrgenommen werden.

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