Samstag, 11. April 2015

Bericht zur Versammlung vom 11.04.15; Freie Bürger für Deutschland/PEGIDA trifft Gegendemonstration


Heute fanden Versammlungen der Fragida-Nachfolgegruppe "Freie Bürger für Deutschland" sowie eine Gegendemonstration statt. Anschließend kam es zu einer Spontandemonstration vor das Frankfurter Polizeipräsidium.
Wie bereits letzte Woche durch uns kritisiert, hat die Polizei bereits im Vorfeld der Demonstration den gesamten Rossmarkt per Kamerawagen gefilmt und die Bilder in verschiedene mobile Einsatzzentralen übertragen, ohne dass hierfür eine eine Rechtsgrundlage ersichtlich war. Dieses Vorgehen scheint bei der Frankfurter Polizei langsam zur Regel zur werden. Die Polizei stützt sich auf eine abstrakte allgemeine Gefährdungslage, die sich auf den Verlauf von vorherigen Demonstrationen gegen PEGIDA/Freie Bürger für Deutschland bezieht. Das reicht zur Begründung dieser Maßnahme nicht aus. Genauso verhält es sich auch mit den anlasslosen Vorkontrollen, die trotz einer im Gesamten sehr friedlichen Gegendemonstration verstärkt durchgeführt wurden. Die Polizei begründete ihr Vorgehen auf Nachfrage mit dem Satz: „Wir dürfen das wegen dem Versammlungsgesetz.“ Wir können nur wiederholen, was wir vorletzte Woche bereits zu diesem Vorgehen gesagt haben: „Eine solche massenhafte Durchsuchung von Personen ist [...] nur zulässig, wenn eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht. Hierfür müsste die Polizei tatsächlich Anhaltspunkte feststellen, dass diese Rechtsgüter gefährdet sind.“
Nochmal zur Klarstellung: Während einer Versammlung kann die Polizei ihre Maßnahmen nicht auf allgemeines Polizeirecht stützen, sondern muss sich auf ihre Befugnisse nach dem Versammlungsgesetz beschränken. In Bezug auf Bild- und Tonaufnahmen gilt §12 a VersG. Hiernach dürfen solche Aufnahmen nur dann angefertigt werden, wenn gegenwärtig tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für die Öffentliche Sicherheit oder für die Öffentliche Ordnung festgestellt werden. Aus einem Rekurrieren auf vorausgegangene Veranstaltung kann sich gerade kein solcher Anhaltspunkt ergeben. Gleiches gilt für Personalienfeststellungen oder Durchsuchungen von Personen.
Besonders auffällig war heute, dass sich unter die Gegendemonstration einige ältere Herren aus dem Freie-Bürger Lager gemischt haben, die versuchten, Einzelpersonen zu fotografieren oder zu filmen. Auf Nachfragen und Bitten von Demonstrationsteilnehmer/innen, dies zu Unterlassen, wurde mit Beleidigungen wie „Schlampe“, „Linksfaschist“ oder auch „Faschist“ reagiert. Die Polizei weigerte, sich die Personalien dieser Personen aufzunehmen, da es sich angeblich bei Videoaufnahmen von Einzelpersonen nicht um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild handle. Das ist falsch. Niemand muss sich filmen lassen.
Im Laufe der Gegendemonstration sind Einzelpersonen über die Absperrung zur PEGIDA/Freie Bürger für Deutschland-Demonstration geklettert. Die Polizei reagierte darauf, mit einer sehr großen Menge Pfefferspray und hat diese Personen zu Boden gebracht. Die betroffenen Personen wurden dabei verletzt. Anschließend wurden alle abgeführt und teilweise in Gewahrsam genommen.
Hier zeigt sich, dass die Polizei scheinbar mit zweierlei Maß misst, und ihre Befugnisse nach eigenem Gusto nutzt. Gegendemonstranten werden misshandelt und festgenommen, während die alten Herren von PEGIDA/Freie Bürger für Deutschland unbehelligt Straftaten (Beleidigungen, Drohungen und Körperliche Übergriffe) begehen können.
Als Reaktion auf die Festnahmen der Gegendemonstranten kam es zu einer Spontandemonstration über die Eschersheimer Landstraße bis zum Polizeipräsidium, wo die Teilnehmenden verblieben, bis alle inhaftierten Demonstrationsteilnehmer/innen wieder entlassen wurden.

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