Heute fanden Versammlungen der
Fragida-Nachfolgegruppe "Freie Bürger für Deutschland"
sowie eine Gegendemonstration statt. Anschließend kam es zu einer
Spontandemonstration vor das Frankfurter Polizeipräsidium.
Wie bereits letzte Woche durch uns
kritisiert, hat die Polizei bereits im Vorfeld der Demonstration den
gesamten Rossmarkt per Kamerawagen gefilmt und die Bilder in
verschiedene mobile Einsatzzentralen übertragen, ohne dass hierfür
eine eine Rechtsgrundlage ersichtlich war. Dieses Vorgehen scheint
bei der Frankfurter Polizei langsam zur Regel zur werden. Die Polizei
stützt sich auf eine abstrakte allgemeine Gefährdungslage, die sich
auf den Verlauf von vorherigen Demonstrationen gegen PEGIDA/Freie
Bürger für Deutschland bezieht. Das reicht zur Begründung dieser
Maßnahme nicht aus. Genauso verhält es sich auch mit den
anlasslosen Vorkontrollen, die trotz einer im Gesamten sehr
friedlichen Gegendemonstration verstärkt durchgeführt wurden. Die
Polizei begründete ihr Vorgehen auf Nachfrage mit dem Satz: „Wir
dürfen das wegen dem Versammlungsgesetz.“ Wir können nur
wiederholen, was wir vorletzte Woche bereits zu diesem Vorgehen
gesagt haben: „Eine solche massenhafte Durchsuchung von Personen
ist [...] nur zulässig, wenn eine Gefahr für die Öffentliche
Sicherheit oder Ordnung besteht. Hierfür müsste die Polizei
tatsächlich Anhaltspunkte feststellen, dass diese Rechtsgüter
gefährdet sind.“
Nochmal zur Klarstellung: Während einer
Versammlung kann die Polizei ihre Maßnahmen nicht auf allgemeines
Polizeirecht stützen, sondern muss sich auf ihre Befugnisse nach dem
Versammlungsgesetz beschränken. In Bezug auf Bild- und Tonaufnahmen
gilt §12 a VersG. Hiernach dürfen solche Aufnahmen nur dann
angefertigt werden, wenn gegenwärtig tatsächliche Anhaltspunkte für
eine konkrete Gefahr für die Öffentliche Sicherheit oder für die
Öffentliche Ordnung festgestellt werden. Aus einem Rekurrieren auf
vorausgegangene Veranstaltung kann sich gerade kein solcher
Anhaltspunkt ergeben. Gleiches gilt für Personalienfeststellungen
oder Durchsuchungen von Personen.
Besonders auffällig war heute, dass
sich unter die Gegendemonstration einige ältere Herren aus dem
Freie-Bürger Lager gemischt haben, die versuchten, Einzelpersonen zu
fotografieren oder zu filmen. Auf Nachfragen und Bitten von
Demonstrationsteilnehmer/innen, dies zu Unterlassen, wurde mit
Beleidigungen wie „Schlampe“, „Linksfaschist“ oder auch
„Faschist“ reagiert. Die Polizei weigerte, sich die Personalien
dieser Personen aufzunehmen, da es sich angeblich bei Videoaufnahmen
von Einzelpersonen nicht um eine Verletzung des Rechts am eigenen
Bild handle. Das ist falsch. Niemand muss sich filmen lassen.
Im Laufe der Gegendemonstration sind
Einzelpersonen über die Absperrung zur PEGIDA/Freie Bürger für
Deutschland-Demonstration geklettert. Die Polizei reagierte darauf,
mit einer sehr großen Menge Pfefferspray und hat diese Personen zu
Boden gebracht. Die betroffenen Personen wurden dabei verletzt.
Anschließend wurden alle abgeführt und teilweise in Gewahrsam
genommen.
Hier zeigt sich, dass die Polizei
scheinbar mit zweierlei Maß misst, und ihre Befugnisse nach eigenem
Gusto nutzt. Gegendemonstranten werden misshandelt und festgenommen,
während die alten Herren von PEGIDA/Freie Bürger für Deutschland
unbehelligt Straftaten (Beleidigungen, Drohungen und Körperliche
Übergriffe) begehen können.
Als Reaktion auf die Festnahmen der
Gegendemonstranten kam es zu einer Spontandemonstration über die
Eschersheimer Landstraße bis zum Polizeipräsidium, wo die
Teilnehmenden verblieben, bis alle inhaftierten
Demonstrationsteilnehmer/innen wieder entlassen wurden.
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