Samstag, 9. Mai 2015

Bericht der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte von der Veranstaltung „Wie sicher ist Frankfurt?“ der CDU-Westend mit dem Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank


Der Besuch der Veranstaltung „Wie sicher ist Frankfurt?“ und die Beobachtung des Verlaufs der Diskussion mit Markus Frank, hat die Einschätzung der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main bezüglich der sicherheitspolitischen Vorhaben der CDU-Fraktion Frankfurt bestätigt. Die Diskussion, hauptsächlich zentriert um öffentlichen Alkoholkonsum am Friedberger Platz und „Salafismus“, war sehr emotional aufgeladen und wenig um Sachlichkeit bemüht. Die Initiative hob vor allem hervor, dass durch den Ordnungsdezernenten immer wieder nicht rational begründete Gefahrenszenarien aufgebaut wurden. Zum anderen kritisierte der Vertreter der Initiative vor Ort, dass viele Vorschläge Franks für vermeintlich wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig und mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Der Frankfurter Ordnungsdezernent scheint nicht bereit, rechtsstaatliche Begrenzungen und geltende Rechtsprechung, die Begrenzungen seiner ordnungspolitischen Vorstellungen darstellen, anzuerkennen. Das Ordnungsrecht wurde von ihm primär als Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen vorgestellt. 

Am vergangenen Dienstag, den 05.05.2015, hat ein Beobachter der „Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main“ die sogenannte „Bürgerfragestunde“ der CDU-Westend unter dem Titel „Wie sicher ist Frankfurt?“ besucht. Zu Gast war der Frankfurter Ordnungsdezernent Markus Frank. Eigentlich darauf eingestellt, das erst kürzlich veröffentlichte „sicherheitspolitische Positionspapier“ der CDU-Fraktion Frankfurt (hierzu unsere Stellungnahme: tinyurl.com/p3tmtgz) zu diskutieren, verlief der Abend etwas anders als erwartet.
Es war angedacht, dass die etwa 30 anwesenden Bürgerinnen und Bürger mit dem Dezernenten Fragen rund um das Thema „Sicherheit“ diskutieren. Zu Beginn der Veranstaltung hielt Markus Frank einen etwa halbstündigen Eröffnungsvortrag, in dem er Sicherheit als sogenannten „Standortvorteil“, den Frankfurt dank der Ordnungspolitik der letzten Jahre habe, bezeichnete.
Als Beispiel für die gut funktionierende Frankfurter Ordnungspolitik ging Frank sehr ausführlich auf die Arbeit des Ordnungsamtes in Bezug auf den Friedberger Markt ein. Das Vorgehen der Ordnungsbehörden, die von Anwohnern mehrfach gerufen wurden, weil sich diese durch Lärm, Müll und „wildes Urinieren“ gestört fühlten, wurde von ihm als vorbildlich vorgestellt. Frank lobte in diesem Zusammenhang, dass die Ordnungshüter mit „innovativen Methoden“, wie persönliches Ansprechen der Störer, darauf hingewirkt hätten, die Situation zu befrieden. So eine Maßnahme sei, wie Frank hervorhob, im Bahnhofsviertel oder auf der Zeil nicht möglich – aufgrund des „unterschiedlichen Klientels“.
Diese Aussage bekräftigt unsere Annahme, die wir bereits in unserer Stellungnahme zum „sicherheitspolitischen Positionspapier“ der CDU-Fraktion Frankfurt beschreiben:
Es kommt der CDU gar nicht darauf an, ob im öffentlichen Raum Alkohol konsumiert wird und sich andere dadurch gestört fühlen, sondern vielmehr darauf, wer der Konsument ist.
Während Markus Frank am Friedberger Platz auf Parteifreunde trifft, die eine „harte Arbeitswoche“ bei einigen Gläsern Wein ausklingen lassen, möchte er mit den Teenagern, Obdachlosen und sozial Prekären, die sich Freitags im Supermarkt auf der Zeil mit alkoholischen Getränken versorgen, nicht persönlich kommunizieren. Warum er persönliche Ansprachen auf der Zeil für unsinnig hält, erklärte Frank nicht.
Der zentrale Punkt der Diskussion am Dienstag, war das Thema „salafistischer Terrorismus“. Bezugspunkt war die Festnahme des Paares, das einen Sprengstoffanschlag auf das „Radrennen Rund um den Finanzplatz Frankfurt Eschborn“ am 1. Mai geplant haben soll.
Frank hob in Bezug auf das Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Attentäter besonders die Leistung einer Baumarktmitarbeiterin hervor, die angeblich durch das „Aussehen“ der beiden misstrauisch geworden sei und deshalb deren Chemikalienkauf gemeldet habe. Dass Baumärkte eine gesetzliche Meldepflicht (nach § 3 ChemVerbotsV) über Käuferidentität und Chemikalienmenge trifft, wenn jemand größere Mengen hochexplosiver Chemikalien bei ihnen einkauft, verschwieg Frank. Er stellte es so dar, als sei ein Terroranschlag einzig aufgrund des besonnen Vorgehens einer besonders aufmerksamen Verkäuferin verhindert worden. Tatsächlich haben hier wohl einfach die bereits existierenden Gefahrenabwehrmechanismen gut funktioniert. Die starke Bezugnahme von Frank auf das „verdächtige Aussehen“ der beiden Tatverdächtigen (die Frau ist nach Medienberichten Burkaträgerin) halten wir für zumindest problematisch – die Aufforderung Franks, verdächtige Nachbarinnen und Nachbarn zu melden und zu beobachten, wirkte wie ein Misstrauensvotum gegen voll verschleierte Frankfurter Mitbürgerinnen und deren Familien.
Durch Franks Ausführungen zu dem Thema „Salafismus“ zog sich außerdem eine Grenzziehung zwischen einem unklaren „Wir“ und einem unklaren „Denen“. Als ein Lösungsansatz wurde beispielsweise präsentiert, dass wir „die über unser Wertesystem informieren“ müssten. Eine besondere Verantwortung in diesem Zusammenhang sah Frank bei allen Muslimen. Diese sollten sich ganz besonders von islamistischen Terrorakten distanzieren. Das zeigt, dass er anscheinend davon ausgeht, dass Muslime diesen Organisationen generell näher stehen, als die übrige deutsche Bevölkerung.
Als Lösungsansatz schlug Frank vor, das Strafmaß für islamistisch motivierte Tötungsdelikte generell zu erhöhen und bereits die Vorbereitung einer solchen Tat gleich der Vollendung zu bestrafen. Das zeigt, dass Frank mit fundamentalen Verfassungsgrundsätzen der BRD scheinbar nicht vertraut ist. Eine extensive Vorfeldstrafbarkeit ist mit dem, in Art. 103 Abs. 2 GG normierten nulla poena sine lege-Grundsatz nicht vereinbar. Voraussetzung von Strafbarkeit ist immer eine Straftat. Franks Vorschlag führte zu Unmutsbekundungen einiger Bürgerinnen und Bürger. Eine junge Frau kritisierte, dass dieser Vorschlag an der Grenze zum verfassungswidrigen „Gesinnungsstrafrecht“ stehe, während eine andere Bürgerin Frank vorwarf, kriminologische Erkenntnisse zu ignorieren – höhere Strafandrohungen hätten noch nie zu weniger Gesetzesverstößen geführt.

Insgesamt wurde deutlich, dass Frank zum einen ein nicht begründetes Gefahrenszenario aufbaut, indem er beispielsweise so tut, als sei ein Terroranschlag nur zufällig verhindert worden. Zum anderen knüpft er daran Vorschläge für vermeintlich wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig erscheinen und mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Der Frankfurter Ordnungsdezernent ist, wir er am Dienstag mehrfach deutlich zum Ausdruck brachte, nicht bereit ,rechtsstaatliche Begrenzungen und geltende Rechtsprechung, die Begrenzungen seiner ordnungspolitischen Vorstellungen darstellen, anzuerkennen.
Das Ordnungsrecht scheint für Frank insgesamt eher ein Mittel zu sein, um seine (stadt)politischen Ansichten durchzusetzen, als ein Instrumentarium staatlicher Gefahrenabwehr.

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