Der Besuch der Veranstaltung
„Wie sicher ist Frankfurt?“ und die Beobachtung des Verlaufs der
Diskussion mit Markus Frank, hat die Einschätzung der Initiative für
Demokratie und Bürgerrechte
Frankfurt am Main bezüglich der
sicherheitspolitischen Vorhaben der CDU-Fraktion Frankfurt
bestätigt. Die Diskussion, hauptsächlich zentriert um öffentlichen
Alkoholkonsum am Friedberger
Platz und „Salafismus“, war sehr
emotional aufgeladen und wenig um Sachlichkeit bemüht. Die
Initiative hob vor allem hervor, dass durch den Ordnungsdezernenten
immer wieder nicht rational
begründete Gefahrenszenarien aufgebaut
wurden. Zum anderen kritisierte der Vertreter der
Initiative vor
Ort, dass viele Vorschläge Franks für vermeintlich wirksame
Gefahrenabwehrmaßnahmen verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig
und mit massiven Eingriffen in die
Grundrechte der Frankfurter
Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Der Frankfurter
Ordnungsdezernent scheint nicht bereit, rechtsstaatliche Begrenzungen
und geltende
Rechtsprechung, die Begrenzungen seiner
ordnungspolitischen Vorstellungen darstellen,
anzuerkennen. Das
Ordnungsrecht wurde von ihm primär als Mittel zur Durchsetzung
politischer
Interessen vorgestellt.
Am vergangenen Dienstag, den
05.05.2015, hat ein Beobachter der „Initiative für Demokratie und
Bürgerrechte Frankfurt am Main“ die sogenannte „Bürgerfragestunde“
der CDU-Westend unter
dem Titel „Wie sicher ist Frankfurt?“
besucht. Zu Gast war der Frankfurter Ordnungsdezernent
Markus Frank.
Eigentlich darauf eingestellt, das erst kürzlich veröffentlichte
„sicherheitspolitische
Positionspapier“ der CDU-Fraktion
Frankfurt (hierzu unsere Stellungnahme: tinyurl.com/p3tmtgz)
zu
diskutieren, verlief der Abend etwas anders als erwartet.
Es war angedacht, dass die etwa
30 anwesenden Bürgerinnen und Bürger mit dem Dezernenten
Fragen
rund um das Thema „Sicherheit“ diskutieren. Zu Beginn der
Veranstaltung hielt Markus
Frank einen etwa halbstündigen
Eröffnungsvortrag, in dem er Sicherheit als sogenannten
„Standortvorteil“, den Frankfurt dank der Ordnungspolitik der
letzten Jahre habe, bezeichnete.
Als
Beispiel für die gut
funktionierende Frankfurter Ordnungspolitik ging Frank sehr
ausführlich auf
die Arbeit des Ordnungsamtes in Bezug auf den
Friedberger Markt ein. Das Vorgehen der
Ordnungsbehörden, die von
Anwohnern mehrfach gerufen wurden, weil sich diese durch Lärm,
Müll
und „wildes Urinieren“ gestört fühlten, wurde von ihm als
vorbildlich vorgestellt. Frank lobte
in diesem Zusammenhang, dass
die Ordnungshüter mit „innovativen Methoden“, wie
persönliches
Ansprechen der Störer, darauf hingewirkt hätten, die Situation zu
befrieden. So eine
Maßnahme sei, wie Frank hervorhob, im
Bahnhofsviertel oder auf der Zeil nicht möglich –
aufgrund des
„unterschiedlichen Klientels“.
Diese Aussage bekräftigt unsere
Annahme, die wir bereits in unserer Stellungnahme zum
„sicherheitspolitischen Positionspapier“ der CDU-Fraktion
Frankfurt beschreiben:
Es kommt der CDU gar nicht
darauf an, ob im öffentlichen Raum Alkohol konsumiert wird
und sich
andere dadurch gestört fühlen, sondern vielmehr darauf, wer der
Konsument ist.
Während Markus Frank am
Friedberger Platz auf Parteifreunde trifft, die eine „harte
Arbeitswoche“
bei einigen Gläsern Wein ausklingen lassen, möchte
er mit den Teenagern, Obdachlosen und sozial
Prekären, die sich
Freitags im Supermarkt auf der Zeil mit alkoholischen Getränken
versorgen,
nicht persönlich kommunizieren. Warum er persönliche
Ansprachen auf der Zeil für unsinnig hält,
erklärte Frank nicht.
Der zentrale Punkt der Diskussion
am Dienstag, war das Thema „salafistischer Terrorismus“.
Bezugspunkt war die Festnahme des Paares, das einen
Sprengstoffanschlag auf das „Radrennen
Rund um den Finanzplatz
Frankfurt Eschborn“ am 1. Mai geplant haben soll.
Frank hob in Bezug auf das
Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Attentäter besonders
die
Leistung einer Baumarktmitarbeiterin hervor, die angeblich durch
das „Aussehen“ der beiden
misstrauisch geworden sei und deshalb
deren Chemikalienkauf gemeldet habe. Dass Baumärkte
eine
gesetzliche Meldepflicht (nach § 3 ChemVerbotsV) über
Käuferidentität und
Chemikalienmenge trifft, wenn jemand größere
Mengen hochexplosiver Chemikalien bei ihnen
einkauft, verschwieg
Frank. Er stellte es so dar, als sei ein Terroranschlag einzig
aufgrund des
besonnen Vorgehens einer besonders aufmerksamen
Verkäuferin verhindert worden. Tatsächlich
haben hier wohl einfach
die bereits existierenden Gefahrenabwehrmechanismen gut
funktioniert.
Die starke Bezugnahme von Frank auf das „verdächtige
Aussehen“ der beiden Tatverdächtigen (die
Frau ist nach
Medienberichten Burkaträgerin) halten wir für zumindest
problematisch – die
Aufforderung Franks, verdächtige Nachbarinnen
und Nachbarn zu melden und zu beobachten,
wirkte wie ein
Misstrauensvotum gegen voll verschleierte Frankfurter Mitbürgerinnen
und deren Familien.
Durch Franks Ausführungen zu dem
Thema „Salafismus“ zog sich außerdem eine Grenzziehung
zwischen
einem unklaren „Wir“ und einem unklaren „Denen“. Als ein
Lösungsansatz wurde
beispielsweise präsentiert, dass wir „die
über unser Wertesystem informieren“ müssten. Eine
besondere
Verantwortung in diesem Zusammenhang sah Frank bei allen Muslimen.
Diese sollten
sich ganz besonders von islamistischen Terrorakten
distanzieren. Das zeigt, dass er anscheinend
davon ausgeht, dass
Muslime diesen Organisationen generell näher stehen, als die übrige
deutsche
Bevölkerung.
Als Lösungsansatz schlug Frank
vor, das Strafmaß für islamistisch motivierte Tötungsdelikte
generell zu erhöhen und bereits die Vorbereitung einer solchen Tat
gleich der Vollendung zu
bestrafen. Das zeigt, dass Frank mit
fundamentalen Verfassungsgrundsätzen der BRD scheinbar
nicht
vertraut ist. Eine extensive Vorfeldstrafbarkeit ist mit dem, in Art.
103 Abs. 2 GG normierten
nulla poena sine lege-Grundsatz
nicht vereinbar. Voraussetzung von Strafbarkeit ist immer eine
Straftat. Franks Vorschlag führte zu Unmutsbekundungen einiger
Bürgerinnen und Bürger. Eine
junge Frau kritisierte, dass dieser
Vorschlag an der Grenze zum verfassungswidrigen
„Gesinnungsstrafrecht“ stehe, während eine andere Bürgerin
Frank vorwarf, kriminologische
Erkenntnisse zu ignorieren – höhere
Strafandrohungen hätten noch nie zu weniger
Gesetzesverstößen
geführt.
Insgesamt wurde deutlich, dass
Frank zum einen ein nicht begründetes Gefahrenszenario aufbaut,
indem er beispielsweise so tut, als sei ein Terroranschlag nur
zufällig verhindert worden. Zum
anderen knüpft er daran Vorschläge
für vermeintlich wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen, die
verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig erscheinen und mit
massiven Eingriffen in die
Grundrechte der Frankfurter Bürgerinnen
und Bürger verbunden sind. Der Frankfurter
Ordnungsdezernent ist,
wir er am Dienstag mehrfach deutlich zum Ausdruck brachte, nicht
bereit ,rechtsstaatliche Begrenzungen und geltende Rechtsprechung,
die Begrenzungen seiner
ordnungspolitischen Vorstellungen
darstellen, anzuerkennen.
Das Ordnungsrecht scheint für
Frank insgesamt eher ein Mittel zu sein, um seine
(stadt)politischen
Ansichten durchzusetzen, als ein Instrumentarium staatlicher
Gefahrenabwehr.
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