Montag, 18. Mai 2015

Bericht von der Kundgebung von Pegida Rhein-Main und den Gegenprotesten durch NoFragida am 18.05.2015


Auch heute fanden, wie in den letzten Wochen auch, wieder mehrere Demonstrationen an der Hauptwache statt. Pegida Frankfurt Rhein-Main hatte sich mit rund 30 Personen vor der Kathari­nenkirche versammelt. NoFragida hatte mehrere Mahnwachen rund um die Hauptwache angemel­det – insgesamt waren etwa 600 Gegendemonstranten zugegen. Die Demonstrationen liefen insgesamt friedlich ab – die Initiative für Demokratie und Bürgerrechte lobte auch die Frankfurter Polizei, die endlich auf die unnötigen Vorkontrollen und das rechtswidrige permanente und anlasslose Filmen verzichtete. Schön wäre es gewesen, wenn die Polizei Frankfurt dies bereits vor einigen Wochen so gehandhabt hätte. Die Initiative kritisierte den starken Einsatz von Polizeibeamten in zivil. Auch wurde kritisiert, dass die Polizei ganze Gruppen von Polizisten inmitten der Gegendemonstration platzierte und dadurch Gegendemonstranten während der Ausübung ihres Demonstrationsrechtes einschüchterte.

Auch heute fanden, wie in den letzten Wochen auch, wieder mehrere Demonstrationen an der Hauptwache statt. Pegida Frankfurt Rhein-Main hatte sich mit rund 30 Personen vor der Kathari­nenkirche versammelt. NoFragida hatte mehrere Mahnwachen rund um die Hauptwache angemel­det – insgesamt waren etwa 600 Gegendemonstranten zugegen.
Auch die Polizei war wieder mit einem Großaufgebot vertreten. Erfreulicherweise verzichtete die Polizei heute auf Vorkontrollen und fuhr auch nach einem kurzen „Probelauf“ die Kamera ihres Überwachungswagens wieder ein. Es hat sich wohl auch bei der Polizei die Erkenntnis durchge­setzt, dass das permanente, anlasslose Filmen einer Demonstration rechtswidrig ist.
Weniger erfreulich war hingegen, dass die Kundgebung von NoFragida durchgehend von mehreren Beamten in zivil überwacht wurde. Unsere Beobachter vor Ort schätzten die Lage durchgehend friedlich ein, weshalb uns unklar ist, warum die Polizei solche, nicht gerade grundrechtsschonen­den, Maßnahmen ergriff.
Mehrere Polizeieinheiten hatten sich zudem unter die Kundgebungsteilnehmer von NoFragida gemischt, und teil­weise sogar Ketten gebildet, wodurch die Demonstrationsteilnehmer in ihrer Bewegungsfreiheit be­schränkt wurden. Auch hierbei ist uns unklar, warum die Polizei, trotz des friedlichen Ver­laufs der Proteste von NoFragida, solche unverhältnismäßigen Methoden anwendete und die Teil­nehmer der Gegenproteste dadurch einschüchterte.

Im Verlauf der Kundgebungen wurde von der Dachterrasse von Galeria Kaufhof an der Zeil ein Transparent mit der Aufschrift „Ihr seid Weltmeister, Ihr seid das Volk, Ihr seid Rostock-Lichtenha­gen“ entrollt. Daraufhin kontrollierte die Polizei mehrere Personen, die verdächtigt wurden, hierfür verantwortlich zu sein, da Galeria Kaufhof Strafantrag gestellt hatte. Nach Twitter-Meldungen der Polizei wurde dieser später allerdings wieder zurückgezogen.
Ein weiterer kurzer Moment der Aufregung war als die Polizei den Lautsprecherwagen der Antina­zikoordination umstellte, der mitten in der Demonstration von NoFragida stand. Sie warfen diesem vor, zu nah an die Absperrungen zu Pegida Frankfurt Rhein-Main heranfahren zu wollen. Nachdem es zu einigen Rangeleien mit umstehenden Demonstranten kam, zog sich die Polizei zurück. Für Außenstehende war der Anlass des rabiaten Vorgehens nicht ersichtlich – das Auto hatte sich kaum bewegt.
Nach Abschluss der Kundgebung von Pegida Frankfurt Rhein-Main reisten die Teilnehmer per S-Bahn ab. Einige Gegendemonstranten folgten ihnen bis zum Bahngleis und setzten dort ihren Protest fort. Die Polizei setzte Pfefferspray ein und verletzte damit einige Gegendemonstranten.
Um die Abreise der Teilnehmer der Pegida Frankfurt Rhein-Main Kundgebung zu ermöglichen sperrte die Polizei Frankfurt für ca. 20 Minuten die komplette Hauptwache ab, an allen Zugängen wurden Absperrgitter herunter gelassen. Aus brandschutztechnischer Sicht scheint uns dies eine rela­tiv gewagte Maßnahme zu sein. Für einige Zeit konnte niemand die Hauptwache verlassen und be­treten.

NoFragida formierte sich nach Ende der Kundgebung von Pegida Frankfurt Rhein-Main zu einer Spontandemonstration. Unter dem Slogan „Refugees are welcome here“ zogen ca. 400 Demonstranten Richtung Hauptbahnhof. Im Bahnhofsviertel wurde die Demonstration von drei Einzelpersonen an­gegriffen. Ein Mann rief „White Pride“ und „Ihr gehört alle ins Arbeitslager“ und bedrohte De­monstrationsteilnehmer körperlich. Ein weiterer Mann, der HogeSa zugerechnet werden kann, be­leidigte Demonstrationsteilnehmer und wurde handgreiflich.
Am Platz der Republik erinnerten die Demonstrationsteilnehmer durch gemeinsames Hinlegen an die im Mittelmeer ertrinkenden Flüchtlingen. Dadurch kam es zu einem kurzen Verkehrsstau.
Im Verlauf der Demonstration kam es zu drei Böller­würfen.

Montag, 11. Mai 2015

Bericht zur Versammlung vom 11.05.15 der Freien Bürger für Deutschland und NoFragida


Auch diesen Montag gab es in der Frankfurter Innenstadt zwei Demonstrationen. Auf dem Römer hielten die „Freien Bürger für Deutschland“ eine Kundgebung ab, an der ca. 20 Personen teilnahmen. Auf dem Römer selbst versammelten sich ca. 100 Gegendemonstranten, um den Römer herum verteilten sich ca. 1000 weitere Teilnehmer von NoFragida. Kritisiert wird von der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt (IfDB FFM) vor allem das wiederholte Durchführen selektiver Vorkontrollen von Personen, die sich zu einer Gegendemonstration formieren wollen. Zudem rügt die IfDB FFM Durchsagen der Polizei, die den friedlichen Gegenprotest von NoFragida als Angriff auf die Meinungsfreiheit delegitimieren.


Heute ist das Aufeinandertreffen relativ ruhig abgelaufen, daher ist unser Bericht auch ziemlich kurz. Ruhig ist dabei durchaus im wörtlichen Sinne zu verstehen – dadurch, dass die Freien Bürger für Deutschland keine Anlage dabei hatten, verzichteten auch die Demonstranten von NoFragida auf lautstarken Gegenprotest.

Zuallererst haben wir heute eine Überraschung erlebt: die Polizei ist auf unsere, über mehrere Wochen gebetsmühlenartig wiederholte, Aufforderung eingegangen das permanente Filmen oder Übertragen von Bildern der Kundgebungen in die umstehenden Einsatzfahrzeuge per Kamerawagen einzustellen. Wir freuen uns über diese Entwicklung und hoffen, dass sie von Dauer seien wird. Trotzdem kam es rund um den Römer immer wieder zum Filmen durch Handkameras ohne ersichtlichen konkreten Anlass durch einzelne Beamten der Polizei. Diese stellten auch nach verschiedenen Aufforderungen durch Teilnehmer der Versammlung von NoFragida das Filmen nicht ein. Die Situation war dabei friedlich und kein Teilnehmer der Versammlung vermummt o.ä., sodass für uns der konkrete Anlass für diese Maßnahme nicht ersichtlich war und von den Beamten der Polizei auch nicht mitgeteilt wurde. Auch waren trotz der - auch von der Polizei Frankfurt via Twitter gelobten - friedlichen Gesamtsituation mehrere Zivilpolizisten im Einsatz, die zum Teil Teilnehmer der Versammlung von NoFragida abfotografierten.

Um zu einem weiteren Kritikpunkt zu kommen, der sich durch unsere Berichte der letzten Wochen zieht: Die Polizei hat zum wiederholten Male selektiv Vorkontrollen von Personen beim Betreten des Römers durchgeführt. Kontrolliert wurden vor allem Personen mit farbigen Haaren, Piercings und/oder Aufnähern auf ihrer Kleidung. Dabei gab es zu dem Zeitpunkt der Kontrollen keine konkrete Gefahrenlage um diese zu rechtfertigen. Zudem waren die Demonstrationen von NoFragida, auch nach Einschätzungen der Polizei auf Twitter, in den letzten Wochen friedlich. Auch dieses Mal war der konkrete Anlass der Kontrollen für uns somit nicht ersichtlich.

Hauptsächlich kritikwürdig an der Arbeit der Polizei war für uns heute aber eine Durchsage durch einen Lautsprecherwagen am Römer. Mit Bezug auf „25 Jahre Meinungsfreiheit“ warf die Durchsage der Polizei den Demonstranten von NoFragida vor, die Meinungsfreiheit als hohes Gut der deutschen Demokratie zu gefährden. Diese öffentliche Delegitimierung einer Gegendemonstration erscheint uns höchst fragwürdig. Zum einen ist es aus juristischer Perspektive betrachtet, zumindest fragwürdig, anzunehmen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen nicht-staatliche Akteure, wie beispielsweise Gegendemonstranten, überhaupt geltend gemacht werden kann. Zum anderen ist es Aufgabe der Polizei, die Versammlungsfreiheit aller Bürger, auch der Gegendemonstranten, zu schützen und deren Wahrnehmung zu ermöglichen.

Samstag, 9. Mai 2015

Bericht der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte von der Veranstaltung „Wie sicher ist Frankfurt?“ der CDU-Westend mit dem Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank


Der Besuch der Veranstaltung „Wie sicher ist Frankfurt?“ und die Beobachtung des Verlaufs der Diskussion mit Markus Frank, hat die Einschätzung der Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main bezüglich der sicherheitspolitischen Vorhaben der CDU-Fraktion Frankfurt bestätigt. Die Diskussion, hauptsächlich zentriert um öffentlichen Alkoholkonsum am Friedberger Platz und „Salafismus“, war sehr emotional aufgeladen und wenig um Sachlichkeit bemüht. Die Initiative hob vor allem hervor, dass durch den Ordnungsdezernenten immer wieder nicht rational begründete Gefahrenszenarien aufgebaut wurden. Zum anderen kritisierte der Vertreter der Initiative vor Ort, dass viele Vorschläge Franks für vermeintlich wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig und mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Der Frankfurter Ordnungsdezernent scheint nicht bereit, rechtsstaatliche Begrenzungen und geltende Rechtsprechung, die Begrenzungen seiner ordnungspolitischen Vorstellungen darstellen, anzuerkennen. Das Ordnungsrecht wurde von ihm primär als Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen vorgestellt. 

Am vergangenen Dienstag, den 05.05.2015, hat ein Beobachter der „Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main“ die sogenannte „Bürgerfragestunde“ der CDU-Westend unter dem Titel „Wie sicher ist Frankfurt?“ besucht. Zu Gast war der Frankfurter Ordnungsdezernent Markus Frank. Eigentlich darauf eingestellt, das erst kürzlich veröffentlichte „sicherheitspolitische Positionspapier“ der CDU-Fraktion Frankfurt (hierzu unsere Stellungnahme: tinyurl.com/p3tmtgz) zu diskutieren, verlief der Abend etwas anders als erwartet.
Es war angedacht, dass die etwa 30 anwesenden Bürgerinnen und Bürger mit dem Dezernenten Fragen rund um das Thema „Sicherheit“ diskutieren. Zu Beginn der Veranstaltung hielt Markus Frank einen etwa halbstündigen Eröffnungsvortrag, in dem er Sicherheit als sogenannten „Standortvorteil“, den Frankfurt dank der Ordnungspolitik der letzten Jahre habe, bezeichnete.
Als Beispiel für die gut funktionierende Frankfurter Ordnungspolitik ging Frank sehr ausführlich auf die Arbeit des Ordnungsamtes in Bezug auf den Friedberger Markt ein. Das Vorgehen der Ordnungsbehörden, die von Anwohnern mehrfach gerufen wurden, weil sich diese durch Lärm, Müll und „wildes Urinieren“ gestört fühlten, wurde von ihm als vorbildlich vorgestellt. Frank lobte in diesem Zusammenhang, dass die Ordnungshüter mit „innovativen Methoden“, wie persönliches Ansprechen der Störer, darauf hingewirkt hätten, die Situation zu befrieden. So eine Maßnahme sei, wie Frank hervorhob, im Bahnhofsviertel oder auf der Zeil nicht möglich – aufgrund des „unterschiedlichen Klientels“.
Diese Aussage bekräftigt unsere Annahme, die wir bereits in unserer Stellungnahme zum „sicherheitspolitischen Positionspapier“ der CDU-Fraktion Frankfurt beschreiben:
Es kommt der CDU gar nicht darauf an, ob im öffentlichen Raum Alkohol konsumiert wird und sich andere dadurch gestört fühlen, sondern vielmehr darauf, wer der Konsument ist.
Während Markus Frank am Friedberger Platz auf Parteifreunde trifft, die eine „harte Arbeitswoche“ bei einigen Gläsern Wein ausklingen lassen, möchte er mit den Teenagern, Obdachlosen und sozial Prekären, die sich Freitags im Supermarkt auf der Zeil mit alkoholischen Getränken versorgen, nicht persönlich kommunizieren. Warum er persönliche Ansprachen auf der Zeil für unsinnig hält, erklärte Frank nicht.
Der zentrale Punkt der Diskussion am Dienstag, war das Thema „salafistischer Terrorismus“. Bezugspunkt war die Festnahme des Paares, das einen Sprengstoffanschlag auf das „Radrennen Rund um den Finanzplatz Frankfurt Eschborn“ am 1. Mai geplant haben soll.
Frank hob in Bezug auf das Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Attentäter besonders die Leistung einer Baumarktmitarbeiterin hervor, die angeblich durch das „Aussehen“ der beiden misstrauisch geworden sei und deshalb deren Chemikalienkauf gemeldet habe. Dass Baumärkte eine gesetzliche Meldepflicht (nach § 3 ChemVerbotsV) über Käuferidentität und Chemikalienmenge trifft, wenn jemand größere Mengen hochexplosiver Chemikalien bei ihnen einkauft, verschwieg Frank. Er stellte es so dar, als sei ein Terroranschlag einzig aufgrund des besonnen Vorgehens einer besonders aufmerksamen Verkäuferin verhindert worden. Tatsächlich haben hier wohl einfach die bereits existierenden Gefahrenabwehrmechanismen gut funktioniert. Die starke Bezugnahme von Frank auf das „verdächtige Aussehen“ der beiden Tatverdächtigen (die Frau ist nach Medienberichten Burkaträgerin) halten wir für zumindest problematisch – die Aufforderung Franks, verdächtige Nachbarinnen und Nachbarn zu melden und zu beobachten, wirkte wie ein Misstrauensvotum gegen voll verschleierte Frankfurter Mitbürgerinnen und deren Familien.
Durch Franks Ausführungen zu dem Thema „Salafismus“ zog sich außerdem eine Grenzziehung zwischen einem unklaren „Wir“ und einem unklaren „Denen“. Als ein Lösungsansatz wurde beispielsweise präsentiert, dass wir „die über unser Wertesystem informieren“ müssten. Eine besondere Verantwortung in diesem Zusammenhang sah Frank bei allen Muslimen. Diese sollten sich ganz besonders von islamistischen Terrorakten distanzieren. Das zeigt, dass er anscheinend davon ausgeht, dass Muslime diesen Organisationen generell näher stehen, als die übrige deutsche Bevölkerung.
Als Lösungsansatz schlug Frank vor, das Strafmaß für islamistisch motivierte Tötungsdelikte generell zu erhöhen und bereits die Vorbereitung einer solchen Tat gleich der Vollendung zu bestrafen. Das zeigt, dass Frank mit fundamentalen Verfassungsgrundsätzen der BRD scheinbar nicht vertraut ist. Eine extensive Vorfeldstrafbarkeit ist mit dem, in Art. 103 Abs. 2 GG normierten nulla poena sine lege-Grundsatz nicht vereinbar. Voraussetzung von Strafbarkeit ist immer eine Straftat. Franks Vorschlag führte zu Unmutsbekundungen einiger Bürgerinnen und Bürger. Eine junge Frau kritisierte, dass dieser Vorschlag an der Grenze zum verfassungswidrigen „Gesinnungsstrafrecht“ stehe, während eine andere Bürgerin Frank vorwarf, kriminologische Erkenntnisse zu ignorieren – höhere Strafandrohungen hätten noch nie zu weniger Gesetzesverstößen geführt.

Insgesamt wurde deutlich, dass Frank zum einen ein nicht begründetes Gefahrenszenario aufbaut, indem er beispielsweise so tut, als sei ein Terroranschlag nur zufällig verhindert worden. Zum anderen knüpft er daran Vorschläge für vermeintlich wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig erscheinen und mit massiven Eingriffen in die Grundrechte der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Der Frankfurter Ordnungsdezernent ist, wir er am Dienstag mehrfach deutlich zum Ausdruck brachte, nicht bereit ,rechtsstaatliche Begrenzungen und geltende Rechtsprechung, die Begrenzungen seiner ordnungspolitischen Vorstellungen darstellen, anzuerkennen.
Das Ordnungsrecht scheint für Frank insgesamt eher ein Mittel zu sein, um seine (stadt)politischen Ansichten durchzusetzen, als ein Instrumentarium staatlicher Gefahrenabwehr.

Montag, 4. Mai 2015

Ein Kommentar zum sicherheitspolitischen Positionspapier „Sicheres Frankfurt“ der CDU-Fraktion Frankfurt vom 22.04.2015 mit Hinblick auf die Veranstaltung „Wie sicher ist Frankfurt“ mit Markus Frank am 05.05.2015


Die Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main kritisiert, dass die CDU-Fraktion Frankfurt in ihrem Positionspapier „Sicheres Frankfurt“ unter dem Schlagwort „Sicherheit und Ordnung“ ihre eigenen Vorstellung, wie, von wem und in welcher Art und Weise städtischer Raum genutzt werden sollte, durchzusetzen versucht. In diesen Ausführungen wird weder die Kriminalstatistik Frankfurt für das Jahr 2014 angemessen und ausgewogen berücksichtigt, noch deutlich gemacht und belegt auf welchen Statistiken und wissenschaftlichen Erkenntnissen die Annahmen der CDU-Fraktion Frankfurt beruhen.
Zudem kritisiert die Initiative das zugrunde liegenden Argumentationsmuster der Fraktion und wirft ihr vor, sich die alleinige Definitionsmacht darüber zuzuschreiben, welches Verhalten in der Stadt Frankfurt erwünscht und welches unerwünscht ist, sowie welche Menschen schützenswerte Bürgerinnen und Bürger Frankfurts sind und welche nicht. Auch kritisiert die Initiative strukturell rassistische Grundannahmen des Textes, da Probleme von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit immer wieder im Zusammenhang mit Zuwanderung und kulturell abweichendem Verhalten diskutiert werden.

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Die CDU-Fraktion Frankfurt hat am 22. April ein „Sicherheitskonzept“ mit dem Titel „Sicheres Frankfurt“ veröffentlicht. Als Initiative, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gegen staatliche Eingriffe zu schützen und staatliche Übergriffe sichtbar zu machen, haben wir das Gefühl, dass dieses Positionspapier nicht unkommentiert bleiben darf. Das Verständnis der CDU-Fraktion Frankfurt für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum ist derart gestaltet, dass es Ungleichbehandlung, Ausgrenzungen und Grundrechtsverstöße impliziert und in manchen Fällen sogar explizit nahelegt.
Wir werden im Folgenden zum einen die Annahmen der CDU Frankfurt im Vergleich mit der Kriminalstatistik 2014 für Frankfurt einem Realitätscheck unterziehen. Zum anderen wollen wir die rechtlichen, sowie die stadtpolitischen Implikationen der Vorschläge aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger kritisch hinterfragen.
1. Realitätscheck
Das sicherheitspolitische Positionspapier der CDU bezieht sich in der Einleitung auf die Kriminalstatistik für Frankfurt (S.2). Als Gefahren für die öffentliche Sicherheit sieht die CDU nun vor allem Straftaten, die Verunreinigung des öffentlichen Raums und städtebauliche Angsträume. Warum die „Förderung von Sauberkeit und Ordnung des öffentlichen Raumes“ (S.2) ein fundamentaler Beitrag zur Gewährleistung der „Sicherheit der Menschen in unserer Stadt“ (S.2) sei, wird aus dem Text heraus nicht klar und ist für uns auch nicht nachvollziehbar. Ebenso bleibt unklar, warum häusliche und sexualisierte Gewalt in diesem Konzept keine Beachtung finden. Ein Blick in die aktuelle Kriminalstatistik für Frankfurt zeigt, dass diese Delikte in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind. In Bezug auf Fälle häuslicher Gewalt wurde erstmals seit 2007 wieder ein überdurchschnittlicher Wert erreicht (Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S.15f.) und auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (abgesehen von Delikten in Zusammenhang mit verbotswidriger Prostitution) sind angestiegen (Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S.8f.). Dieser Problembereich, in dem dringend eine Sensibilisierung für Gewalt innerhalb von Familien sowie für sexualisierte Gewalt nötig wäre – die eben kein rein privates sondern ein öffentliches Problem sind, und damit auch das „Grundbedürfnis der Menschen“ in Frankfurt nach „Sicherheit und Ordnung“ (S.2) betreffen – bleiben in dem Sicherheitskonzept der CDU leider komplett unberücksichtigt.
Ernstzunehmende Sicherheitspolitik muss nach unserer Ansicht vor allem die physische und psychische Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger im Blick haben, und nicht die Unversehrtheit von Bürgersteigen und Hausfassaden.
Ein besonderes Augenmerk wird in dem Sicherheitskonzept auf den Themenbereich Vandalismus/Sachbeschädigung gelegt. Hier wird vor einer „zunehmende[n] Gewalt gegen Sachen und Vandalismus“ gewarnt. Diese sei „oft Ausdruck einer Verrohung der betreffenden Täter, die nicht selten Ankündigung schlimmerer Straftaten ist. Auch verdienen es die Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, sie vor Vandalismus [zu] schützen, auch deswegen, weil sie als Steuerzahler täglich hart arbeiten, um der Stadt Einrichtung und Pflege öffentlicher Anlagen und Einrichtungen zu ermöglichen“ (S.8). Aus der Kriminalstatistik ergibt sich hingegen, dass der Schaden, der 2014 durch Sachbeschädigungsdelikte entstanden ist, sehr gering ist – am Gesamtschaden durch Kriminalität in Frankfurt macht er einen Anteil von unter 0,05% aus. Der Schaden aus „Sonstigen Straftatbeständen nach StGB“, worunter auch Sachbeschädigungsdelikte fallen, ist 2014 um 52,9% im Gegensatz zum Vorjahr zurückgegangen. Zum Vergleich: Wirtschaftskriminalität machte 2014 56,3% des Gesamtschadens aus, nämlich etwa 103 Mio. €. Ein Sicherheitskonzept, dass sich auf dieses Kriminalitätsfeld konzentriert, würde den Frankfurter Steuerzahler wohl um ein Vielfaches mehr entlasten.
Insgesamt lässt sich der Einschätzung, dass Frankfurt „eine sicher sichere Stadt“ (S.2) sei, nur zustimmen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Schwerpunktsetzung der CDU nicht an den wirklichen Gefahrenpotentialen des städtischen Alltags orientiert ist.
Aufbauend auf der überhöhten Darstellung von Kriminalität in Frankfurt in den Medien wirken die Ausführungen der CDU wie eine politisch instrumentalisierte Dramatisierung. Dass das Papier ohne belegte Bezüge auf Statistiken und Wissenschaftliche Erkenntnisse auskommt, verstärkt diesen Eindruck noch.
Es scheint, in Auseinandersetzung mit den Fakten, als ob die CDU unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr ihre eigenen Vorstellung, wie, von wem und in welcher Art und Weise städtischer Raum genutzt werden sollte, durchzusetzen versuchen.
2. Die rechtlichen und stadtpolitischen Implikationen der Vorschläge der CDU-Fraktion Frankfurt
Auffallend im „sicherheitspolitischen Positionspapier“ der CDU-Fraktion Frankfurt ist, dass wenig explizit gesagt, aber viel unterschwellig gefordert wird. Durch das ganze Dokument zieht sich die unterschwellige Annahme der CDU-Fraktion, alleine definieren zu können, welches Verhalten in der Stadt Frankfurt erwünscht und welches unerwünscht ist. So soll beispielsweise öffentlicher Alkoholkonsum im Bahnhofsviertel teilweise untersagt werden (S.9) – nicht hingegen am Friedberger Platz, wo es in der Vergangenheit zu vehementen Anwohnerprotesten gegen den Freitagsmarkt kam. Auffällig ist hierbei, dass sich diese beiden Konsumorte einzig durch ihr Klientel, nicht jedoch durch die mit dem Alkoholkonsum einhergehenden negativen Nebeneffekte (Vermüllung, wildes Urinieren etc.), unterscheiden. Während im Bahnhofsviertel vor allem sozial Prekäre und Suchtkranke öffentlich Alkohol trinken, trifft sich im Nordend wöchentlich die gehobene Mittelschicht Frankfurts.
Es liegt somit die Annahme nahe, dass soziale Konflikte nicht als solche benannt werden, sondern als Sicherheitsprobleme gelöst werden sollen. Sozial unerwünschtes Verhalten wird kriminalisiert und Menschen, die aus dem Raster fallen, werden verdrängt. Dabei sollte der öffentliche Raum allen Menschen gleichermaßen offen stehen und allen zugänglich sein, solange keine strafrechtlich relevanten Abweichungen damit einhergehen.
Soziale Probleme werden nicht gelöst, indem man das Ordnungsrecht so anpasst, dass unerwünschte Personen und Verhaltensmuster ausgeschlossen werden!

Um ihre ordnungspolitischen Vorstellungen durchzusetzen, schlägt die CDU-Fraktion vor, den öffentlichen Raum verstärkt per Videoüberwachung zu kontrollieren (S.9). Die CDU stellt dabei die These auf, dass bereits die Gegenwart von Videotechnik Straftaten verhindern kann“(S.9).
Diese Annahme wird nicht belegt und ist zudem wissenschaftlich zumindest umstritten (vgl. bspw. Brandt 2004: Wirkungen situativer Kriminalprävention). Außerdem wird mit keinem Satz erwähnt, dass durch Videoüberwachungsmaßnahmen grundsätzlich quantitativ immer mehr unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten verletzt werden als tatsächlich Delinquenten aufgezeichnet werden. Diese Maßnahmen sind somit regelmäßig als unverhältnismäßig einzustufen.

Die grundlegende Haltung der CDU-Fraktion Frankfurt – entscheiden zu können, welches Verhalten im öffentlichen Raum legitim sei – zeigt sich auch in ihrer ganz eigenen Interpretation politischer Grundrechte. So steht in dem Positionspapier: „Die CDU-Fraktion (…) wird sich gemeinsam mit Magistrat und den Sicherheits- und Ordnungsbehörden auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschen in dieser Stadt von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung ungehindert Gebrauch machen können. Nach unserer Überzeugung obliegt es in einer rechtsstaatlichen Gesellschaft ausschließlich den Gerichten und nicht etwa dem Einzelnen, darüber zu entscheiden, ob die Meinung Andersdenkender vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist oder nicht.“ (S.10)
Hier liegt offenbar ein juristischer Irrtum in Bezug auf die Reichweite des Grundrechts der Versammlungsfreiheit und der Reichweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung vor. Diese umfassen nicht nur das Recht zu sagen oder zu zeigen, welche Haltung man in politischen und gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen einnimmt, sondern auch das Recht des Einzelnen öffentlich kundzutun, dass sie oder er mit einer von einer anderen Person vertretenen Meinung gerade nicht einverstanden ist. Die CDU-Fraktion verkennt offenbar, dass diese Grundrechte vor allem Abwehrrechte gegen den Staat bilden, und entgegenstehende Meinungsäußerungen anderer Bürger und Bürgerinnen gar nicht unbedingt dazu geeignet sind, diese Grundfreiheiten einzuschränken. Eine Demonstration in Frankfurt, die sich einem PEGIDA-Aufzug entgegenstellt, kann sich – ebenso wie PEGIDA selbst – auf diese Grundrechte berufen, ohne damit die Grundrechtsausübung von PEGIDA einzuschränken. Die CDU entfernt sich mit ihrer, wenn auch nur sehr kurzen und wenig präzisen, Argumentation von dem Boden der Verfassung.
Ein letztes Beispiel für problematische implizite Annahmen, die sich im Positionspapier finden lassen, stellt die unterschwellig rassistische Grundstruktur dar. Dies wird nicht explizit ausformuliert, die Argumentationsführung ist aber offensichtlich strukturell rassistisch.
Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Der Punkt „Bewältigung von Armutseinwanderung“ im Dokument ist ein Paradebeispiel wie wenig gesagt, aber viel gemeint wird. Zum einen erscheint es uns bereits prinzipiell fragwürdig in einem sicherheitspolitischen Papier den Punkt „Armutseinwanderung“ aufzunehmen. Dies ließe sich nur rechtfertigen, wenn man davon ausginge, dass „kriminelle Ausländer“ eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Frankfurt darstellen würden. Warum die CDU-Fraktion Frankfurt dieses Thema aufgreift, bleibt im Dokument selbst dann auch vage: Die im Zusammenhang mit der zunehmenden Armutseinwanderung festzustellenden Probleme sind von der Stadt Frankfurt nicht alleine zu lösen.“ (S.8) Was diese Probleme sind, wird im Unklaren gelassen. Dass hier offenbar auf Phänomene wie „lagerndes Betteln“, „Alkoholkonsum im öffentlichen Raum“ oder auch „aggressives Betteln“ abgestellt werden soll, liegt nahe, da genau diese Punkte im nächsten Absatz aufgegriffen werden. Die CDU-Fraktion Frankfurt bedient damit rassistische und auch antiziganistische Stereotype über sogenannte „Armutszuwanderer“. Anstatt hier die sozialpolitische Problematik obdachloser, strukturell benachteiligter oder einfach verarmter Menschen in Frankfurt zu diskutieren und nach Lösungsansätzen zu suchen, die eine Hilfe für die betroffenen Menschen darstellen, soll auch hier über die Sicherheitspolitik ein soziales Problem „gelöst“ werden.
Wenn der Frankfurter Ordnungsdezernt im FR-Interview zum Erscheinen des „sicherheitspolitischen Positionspapier“ ausführt: Nein, es ist auch nicht das Ziel, ein klinisch reines Bahnhofsviertel zu haben. Dann wäre es nicht mehr das Bahnhofsviertel, wie viele Frankfurter es ja auch mögen. Diese Internationalität und diese Kiezigkeit – sagt man das überhaupt? – das ist einmalig und authentisch für unser Bahnhofsviertel.“, zeigt sich diese Denkstruktur in perfider Art und Weise. Ein klinisch reines Bahnhofsviertel ist nicht möglich, weil dann die „Internationalität“ verloren ginge. Der hier implizit aufgezeigte Zusammenhang zwischen der Anwesenheit von Ausländern und der Nicht-Sauberkeit des Bahnhofsviertel ist mehr als fragwürdig und bringt die kritisierte implizite Argumentationsstruktur des „sicherheitspolitischen Positionspapiers“ auf den Punkt:

Die Sicherheit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wird permanent mit ordnungspolitischen und sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen das Verhalten abweichender, anderer Gruppen verteidigt: Menschen, die als Alkoholiker, Drogenabhängige, Ausländer etc. eingeordnet werden, und sich scheinbar nicht den von der CDU erwünschten sozialen Normen anpassen, finden in dem Frankfurt, das sich die CDU-Fraktion Frankfurt wünscht, keinen Platz.

Am 5.5.2015 will die CDU-Fraktion Frankfurt im Westend mit dem Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU) darüber diskutieren, wie sicher Frankfurt ist. Wir empfehlen Ihnen, ihre Grundannahmen noch einmal zu überdenken und ihre Sicherheitspolitik im Sinne einer wirklich „weltoffene[n] und liberale[n] Stadt“ (S.2) zu überarbeiten und zu redefinieren.

Bericht zur Versammlung vom 04.05.15; Freie Bürger für Deutschland und Gegendemonstration


Heute fanden die Versammlung der Freien Bürger für Deutschland unter Leitung von Heidi Mund sowie eine Gegendemonstration statt. Nach der stationären Kundgebung am Römerberg kam zu einem Aufzug der freien Bürger in Sachsenhausen, die Gegendemonstranten wurden vor Ort eingekesselt.

Die Initiative für Demokratie und Bürgerrechte Frankfurt am Main war heute wieder auf den Straßen Frankfurts unterwegs, um über die Kundgebungen der „Freien Bürger für Deutschland“, die Gegendemonstrationen von DGBjugend und IG Metall sowie den damit zusammenhängenden Polizeigroßeinsatz zu berichten. Letzte Woche mussten die Proteste leider krankheitsbedingt ohne uns auskommen. Wie wir jedoch durch Youtube-Videos sehen konnten, kam es im Rahmen der FBfD-Kundgebung zu einer, unserer Einschätzung nach, wohl volksverhetzenden Äußerungen von Herrn Karl-Michael Merkle, der unter dem Namen Michael Mannheimer auftrat.

Aber jetzt zu den heutigen Aktivitäten im Stadtgebiet: Wie schon in den vergangen Wochen filmte die Polizei den gesamtem Versammlungsplatz bereits vor Beginn der Demonstrationen und übertrug diese Bilder in ihre Einsatzleitungsfahrzeuge. Wie bei den letzten FBfD/PEGIDA- Kundgebungen war für uns die für diese Maßnahmen erforderliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu keinem Zeitpunkt ersichtlich. Entsprechende Anhaltspunkte wurden auch durch die Polizei nicht benannt. Außerdem hatte die Polizei wieder an allen Zugängen zum Römerberg Kontrollpunkte eingerichtet, an denen die Demonstrationsteilnehmer durchsucht wurden. Auf Nachfrage nach der Rechtsgrundlage hierfür, konnten sie keine eindeutige Angabe machen. Wir werden weiterhin versuchen, in Erfahrung zu bringen, woraus sich diese grundrechtsfeindlichen Aktivitäten normativ rechtfertigen lassen. Unsere Kontaktpersonen vor Ort berichteten darüber hinaus von Anwesenheit von mindestens zehn Zivilpolizisten, und von einer Stelle hinter der Alten Nikolaikirche, an der hinter einem mit blauen Plastikplanen verhängten Zaun, für niemanden sichtbar, mindestens eine Person durch mehrere Polizeibeamte durchsucht wurde.
Als sich die Kundgebung der „Freien Bürger für Deutschland“ um Heidi Mund auf den Weg machte, um über den Eisernen Steg nach Sachsenhausen zu ziehen, verschloss die Polizei alle Zugänge zum Römerberg und ließ niemanden mehr aus dem so entstandenen Polizeikessel. Dieses Vorgehen halten wir in Anbetracht der Tatsache, dass von gewerkschaftlicher Seite je eine Kundgebung am Paulsplatz und am Eisernen Steg angemeldet waren, zu der die Menschen nicht mehr hin kamen, für höchst problematisch. Hier wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit über Gebühr eingeschränkt.
Ferner sperrte die Polizei zwischenzeitlich mehrere Brücken zwischen Innenstadt und Sachsenhausen komplett ab, sodass es niemandem mehr gestattet war, zu Fuß die Mainseite zu wechseln. Personen, die vom Willy-Brandt-Platz aus Richtung Südbahnhof mit der U-Bahn unterwegs waren, wurden durch ein massives Polizeiaufgebot am Schweizer Platz empfangen und teilweise am Aussteigen gehindert. Anhand welcher Kriterien die Polizei entschied, wer aussteigen durfte und wer nicht, blieb für unsere Kontaktpersonen leider unklar. Es scheint, als habe die Polizei willkürlich festgelegt, wer sich frei bewegen darf.
Einigen Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten, die es doch irgendwie nach Sachsenhausen geschafft hatte, gelang es, den Kleinbus, den die FBfD als Lautsprecherwagen von der Firma „Turtel Rent“ angemietet hatte, einzukreisen. Hierauf kam es zu einem Gerangel zwischen Polizei und Gegendemonstrationsteilnehmern. Durch den körpelichen Einsatz der Polizei, und einen von ihr eingerichteten Polizeikessel, gelang es den Lautsprecherwagenfahrern schließlich, den Schweizer Platz in Richtung Mainufer zu verlassen.